http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_18.pdf
Manchmal kommen Krankenhäuser auf wirklich kranke Ideen. Der Bericht musste ausdrücklich feststellen: “Das Urheberrecht steht einer Akteneinsichtnahme in Dokumente einer Patientenakte, die von anderen Behandlern stammen, nicht entgegen.”
Wie üblich ist der IFG-Teil äußerst mager ausgefallen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. April 2016). Tätigkeitsbericht 2014/2015 zu Datenschutz und Akteneinsicht in Brandenburg. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c3qk