Im aktuellen SPIEGEL steht (S. 131): Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, sagt:„Das Fernmeldegeheimnis aufzuheben ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Da kann man von der Justiz eine genaue Prüfung im Einzelfall erwarten.“
http://de.scribd.com/doc/191682963/1/Bestseller
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Angeblich ermitteln die Staatsanwaltschaft in Köln (von sich aus!) und Schweizer Behörden gegen die Abmahner.
Infosammelstelle: http://www.reddit.com/r/abmahnwelle
Früheres:
?s=streaming
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Dezember 2013). Streaming-Abmahnung: Berliner Richter schilt Kölner Kollegen. Archivalia. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/biz9