Streaming-Abmahnung: Berliner Richter schilt Kölner Kollegen

Im aktuellen SPIEGEL steht (S. 131): Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, sagt:„Das Fernmeldegeheimnis aufzuheben ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Da kann man von der Justiz eine genaue Prüfung im Einzelfall erwarten.“
http://de.scribd.com/doc/191682963/1/Bestseller

Weitere aktuelle Links:
https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts

Angeblich ermitteln die Staatsanwaltschaft in Köln (von sich aus!) und Schweizer Behörden gegen die Abmahner.

Infosammelstelle: http://www.reddit.com/r/abmahnwelle

Früheres:
?s=streaming


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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