http://www.steigerlegal.ch/2013/12/17/presserat-journalisten-duerfen-von-bloggern-abschreiben
Der betreffende Journalist hatte durch Abschreiben aus einem Blog («sich […] mit Textbausteinen bedient», «identische oder anlehnende Übernahme der Formulierungen») – so der Presserat – tatsächlich unlauter gehandelt. Mit seinem Plagiat verstiess der Journalist aber nicht gegen «Erklärung» und dazugehörige Richtlinien, denn ein Blogger – zumindest der betreffende Blogger – ist kein Journalist und damit auch kein Berufskollege:
«[…] Bei den […] auf seinem Blog unter dem Pseudonym Michael Mannheimer veröffentlichten Texten handelt es sich offensichtlich nicht um Journalismus und entsprechend ist die anlehnende oder identische Übernahme solcher Texte […] kein journalistisches Plagiat. […]»
Eigentlich ungeheuerlich.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Dezember 2013). Schweizer Presserat: Journalisten dürfen von Bloggern abschreiben, weil diese keine Berufskollegen sind. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/biz1
Dazu sollte man dringend anmerken, dass dieser “Michael Mannheimer” nicht irgendwer ist, sondern einer der wohl wirrsten islamfeindlichen Blogger Deutschlands. Er hat unter anderem den Internetpranger “Nürnberg 2.0” zu verantworten, einer Plattform, die nach eigenen Aussagen den “Aufbau einer Erfassungsstelle zur Dokumentation der systematischen und rechtswidrigen Islamisierung Deutschlands [1], der grundgesetzfeindlichen Entdemokratisierung, der Entrechtung des Bürgers und der Straftaten linker Faschisten zur Unterdrückung des Volkes” leisten will und in dem “solche Personen registriert [werden], die durch linke Ideologie aktiv die Zerstörung unseres Heimatlandes betreiben. “
Das, was er betreibt, ist wirklich kein Journalismus, sondern übelster Rotz. Allerdings sollte jeder Journalist, der von ihm plagiiert, eh sofort seinen Beruf aufgeben und von seiner Redaktion wegen erwiesenem Rassismus gefeuert werden.