http://www.sueddeutsche.de/kultur/recht-und-kunst-nein-danke-1.2924404
“Da lässt sich die staatliche Klosterverwaltung Hannover Ende der Neunziger Jahre den Nachlass des Regional-Malers Erich Klahn schenken, weil ihr damaliger Leiter Axel Freiherr von Campenhausen private Verbindungen zur Familie des Künstlers hat und die Äbtissin eines der Kloster die Künstler-Witwe Barbara Bose-Klahn ist. Der neue Leiter der Behörde möchte 2014 die wenig bedeutende Kunstsammlung inklusive der Verpflichtung, diese auch auszustellen, gerne wieder loswerden, weil die Betreuung von Nachlässen nichts mit den Aufgaben seines Amtes zu tun hat, und begründet die fristlose Kündigung des Schenkungsvertrags mit der politischen Untragbarkeit des Künstlers. Denn Klahn hatte im Dritten Reich sowohl Altäre wie NS-Motive an den Mann gebracht hat und dafür 1943 einen NS-Staatspreis erhalten.
Die Familie will das Familienerbe aber auf keinen Fall zurück und beauftragt einen berühmten Rechtsanwalt mit jüdischen Wurzeln, Peter Raue, die Sache des unzweifelhaft völkisch gesinnten Altarmalers zu vertreten. Und diesem Anwalt gelingt es tatsächlich, die Klosterkammer gerichtlich zu zwingen, das Konglomerat, das sie auf gar keinen Fall behalten will, weiter zu pflegen und auszustellen. Denn der Vertrag, den von Campenhausen – der einstige Staatssekretär von Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht, der wiederum der Schwager der Künstlertochter Liese Klahn ist – damals mit der Künstlerfamilie abgeschlossen hat, enthält leider keine Kündigungsklause.”
Zwei Gutachten zu Erich Klahn (GND) sind online unter
http://www.klosterkammer.de/html/veroeffentlichungen.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. April 2016). Klosterkammer muss sich an Schenkungsvertrag halten. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c3p1