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Abzocke mit der Himmelsscheibe

Eines der widerwärtigsten Organe des deutschen Pressemarktes, der FOCUS, thematisiert die Abzocke des Landes Sachsen-Anhalt in Sachen Himmelsscheibe von Nebra:

“Die Himmelsscheibe von Nebra hat dem Land Sachsen-Anhalt bislang mehrere hunderttausend Euro Lizenzgebühren eingebracht. Das sagte der Schatzmeister des Vereins zur Förderung des Landesmuseums für Vorgeschichte Halle, Gerhard Woehe. Dabei hatte das Land vor rund fünf Jahren den Markenschutz für die Himmelsscheibe von Nebra verloren. Die 3600 Jahre alte Scheibe sei Teil des kulturellen Erbes und damit nicht schutzfähig, begründete damals das Bundespatentamt (München) die Entscheidung.
„Es gilt aber das „verwandte Schutzrecht“, weil das Land die Scheibe als Eigentümer erstmals der Öffentlichkeit im Jahr 2002 präsentierte“, sagte der Justiziar des Landesmuseums, Andreas Flügel. „Daraus ergeben sich für 25 Jahre die gleichen Rechte, die auch ein Urheber hat, dazu zählt das Verwertungsrecht.“ Das Land könne bis 2027 Lizenzgebühren für die Vermarktung erheben und Verstöße juristisch ahnden.”

In den Kommentaren in Archaeologik äußert sich Schreg kritisch zum Vorgehen des Landes.

Siehe hier:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=himmelsscheibe&submit=Suchen

Am ausführlichsten habe ich mich zur Rechtslage geäußert in:

https://archivalia.hypotheses.org/27799

http://web.archive.org/web/20041012154403/http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040830/001711.html

Nach wie vor halte ich das Magdeburger Skandalurteil, auf das sich die Abzocke stützt, für grundfalsch und stimme Schreg zu, dass man bei der Vermarktung von Kulturgut sensibler vorgehen solle.

Symbolbild-Quelle: www.reppa.de


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. April 2016). Abzocke mit der Himmelsscheibe. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c3on


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Abzocke mit der Himmelsscheibe“

  1. Hallo ,hier ist der Herr Semmler aus möhlau.
    Meine Frage: darf ich die himmelsscheibe von nebra nachbauen und mir zu Hause im Garten hinhängen ohne gleich mit juristischen Konsequenzen zu rechnen.
    Grüße aus möhlau.

    1. Hallo Herr Semmler,

      haben Sie schon eine Antwort erhalten?
      Ich teile die Begeisterung und bin auf der Suche nach Möglichkeiten, die Scheibe nachzubauen. Ein Workshop oder ähnlich wäre dazu gut geeignet.
      Bitte melden Sie sich, falls Sie sich entscheiden, ein gemeinsames Projekt daraus zu machen.

      Liebe Grüße
      Eva

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