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Abstoßend: Stadtbibliothek Worms verweigert Wikisource neun kostenlose Scans

Glücklicherweise unterstützen etliche Bibliotheken Wikisource und auch meinen Gemeinfreitag. Je bescheidener die Bitte ist, um so mehr ärgere ich mich aber über Absagen.

Am 8. März schrieb ich der Stadtbibliothek Worms:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Urheberrechtsparanoia verhindert, dass ich bei einer Fernleih-Bestellung von GEMEINFREIEN, URHEBERRECHTLICH NICHT MEHR GESCHÜTZTEN Medien Scans erhalte, auch wenn diese von gebender zur nehmender Bibliothek versandt werden. Eine Bemerkung, man möge doch bitte die Scans zusätzlich an meine Mail senden, ist wirkungslos. Um nicht Papierausdrucke nochmals einscannen zu müssen, bleibt außer vergleichsweise teuren Direktbestellungen nur der Weg, um kostenlose Scans zu bitten.

Mit hohem eigenen zeitlichen Aufwand stelle ich für die Allgemeinheit auf

https://de.wikisource.org/wiki/Karl_Baas

medizinhistorische Schriften von Karl Baas zusammen. Siehe auch

http://archivalia.hypotheses.org/?s=%23gemeinfreitag&submit=Suchen

Aus “Vom Rhein” -Mag- W:Z 4° 3 benötige ich

2 (1903) 38-40
4 (1905) 70-71
10 (1911) 18-21

Besten Dank und Grüße
Dr. Klaus Graf

Noch am gleichen Tag kam als Antwort:

Sehr geehrter Herr Graf,

leider können wir Ihnen keine kostenlosen Scans zuschicken. Bitte wenden Sie sich an Ihre Bibliothek für eine Fernleihbestellung.

Mit freundlichen Grüssen

Üblicherweise sind kleinere Institutionen nicht so kleinlich und übersenden gern kostenlose Scans in geringem, manchmal auch in größerem Umfang.

Die Urheberrechtsparanoia hat auch dazu geführt, dass ich bei Bestellungen über die RWTH Aachen zwingend erklären muss: “Ja, der Aufsatz dient persönlichen nichtkommerziellen bzw. wissenschaftlichen Zwecken”. Es spricht alles dafür, dass das persönlich auf beide Adjektive nichtkommerziell bzw. wissenschaftlich zu beziehen ist. Will ich der Allgemeinheit einen gemeinfreien Artikel als Scan zur Verfügung stellen, darf ich streng genommen die Fernleihe nicht nutzen. Ähnliche Vorbehalte sind wohl ganz allgemein in den Formularen der DigiBib zu finden (so etwa in Paderborn). Weder die Leihverkehrordnung (PDF) noch die Benutzerordnung (hier: Paderborn) stellen dafür eine Rechtsgrundlage dar. Soweit die Leihverkehrsordnung auf § 53 UrhG Bezug nimmt ist festzuhalten, dass Ausdrucke auf Papier von einzelnen Artikeln und kleinen Teilen von Büchern gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 zum eigenen Gebrauch zulässig sind, also auch für gewerbliche (z.B. innerbetriebliche) Zwecke (Schricker/Loewenheim: UrhR § 53 Rz. 51). Hier wird also durch Fernleihformular die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit verkürzt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. April 2016). Abstoßend: Stadtbibliothek Worms verweigert Wikisource neun kostenlose Scans. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c3oe


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Abstoßend: Stadtbibliothek Worms verweigert Wikisource neun kostenlose Scans“

  1. Danke für derartige Bärendienste. Seit Jahren versuchen wir mit Institutionen zusammen zu arbeiten und kämpfen natürlich mit dem Vorurteil der fehlenden Seriosität. Dank solcher Aktionen wird der Kampf nicht leichter. Wer in derartiger Form Institutionen vorführt, schadet uns allen.

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