Facebook erleichtert Abmahnern die Arbeit

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/2013-12-18-abmahngefahr-facebook-vorschaubilder.html

Das Deaktivieren der automatisch ausgewählten Vorschaubilder, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht geteilt werden dürfen, ist nun mehr mehr möglich.

“Der Nutzer hat beim Posten von Links in dem sozialen Netzwerk damit nur noch die folgenden drei Möglichkeiten:

(1) Link mit Vorschautext und Vorschaubild veröffentlichen
(2) Link mit Vorschautext und eigenem Vorschaubild veröffentlichen
(3) Link ohne Vorschautext und ohne Vorschaubild veröffentlichen”

Die meisten werden aus Bequemlichkeit (1) wählen, obwohl (2) – zu aufwändig! – oder (3) das Abmahn-Risiko quasi auf Null setzen.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search