Das im Selbstverlag in Madrid 2013 erschienene Buch des Rechtsanwalts Alexander vom Hofe liegt erfreulicherweise online vor (es wurde hier bereits vermeldet):
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000019347
Der Autor hat mir liebenswürdigerweise ein gedrucktes Exemplar überstellt, das ich schon für meine bildrechtliche Stellungnahme
http://archiv.twoday.net/stories/565869292
nutzen konnte.
Die Monographie ist kein fachwissenschaftlicher Beitrag. das zeigt etwa das eher laienhafte Literaturverzeichnis oder das Fehlen eines Inhaltsverzeichnisses. Mal ist von der Gestapa, mal korrekt von dem Gestapa (Amt) die Rede (S. 14, 23, 26). Dem Leser wird es nicht einfach gemacht, weil das vorige Buch
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
vorausgesetzt wird. Die dringend erforderliche Stammtafel fehlt. Möglicherweise ist es für den Einstieg hilfreich, die S. 116 zu lesen, während das im Wortlaut dokumentierte Greifswalder Urteil wohl nur etwas für Hausrechts- und Fideikommiss-Spezialisten ist. Bis S. 54 liest sich das Buch recht spannend, RA vom Hofe hat einen sarkastischen Stil, den ich selbst durchaus goutiere. Es ist durchaus möglich, diesem Teil des Buchs ohne weiteres zu folgen. Historische Darstellung und Bericht über die umfangreichen Recherchen des Autors wechseln sich ab. Das verleiht dem Buch eine gewisse Anschaulichkeit.
Aber die Titelperson Hans Kammler wird ganz unvermittelt eingeführt – schlecht für den Leser, der entweder im ersten Buch oder in der Wikipedia nachschauen muss. Auch die späteren Kapitel setzen zu viel voraus.
Für das Archivwesen sind nicht nur die – nicht mit Belegen versehenen – Beispiele für Informationssperren (S. 161-168) von Bedeutung, sondern auch andere Feststellungen. Erwähnt sei nur das eigenartige Gebaren des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts und die Blockade der Bankarchive (S. 89-91).
Selbst wenn Historiker aus dem ausgebreiteten, durchaus eindrucksvollen Material über die Familie Schaumburg-Lippe in der NS-Zeit andere Schlussfolgerungen ziehen mögen als der Autor, so ist es doch sein Verdienst, die opportunistische Parteinahme von Angehörigen des ehemaligen regierenden und auch heute noch einflussreichen “Hauses” für den Nationalsozialismus aufgezeigt zu haben. Auch wenn der Ausgangspunkt ein vermögensrechtlicher Streit war, so reicht die Bedeutung des gesammelten Materials doch darüber hinaus.
Ob die Nazis beim Absturz der Maschine Adolfs Prinz von Schaumburg-Lippe 1936 ihre Finger im Spiel hatten, mag man dahingestellt sein lassen. RA vom Hofe formuliert vorsichtiger als im ersten Buch und ich möchte ihn anders als in meinem Beitrag 2007
http://archiv.twoday.net/stories/3810499
nicht erneut als Verschwörungstheoretiker bezeichnen. das haben andere leider zur Genüge getan, um seine Resultate abzuwerten. RA vom Hofe gelingt es schlüssig, genügend “Merkwürdigkeiten” aufzuzeigen, die mich zu dem Schluss bringen, dass es bei dem Vermögensübergang 1936 nicht mit rechten Dingen zuging. Es ist empörend, wie Politik und Justiz heute noch die damaligen Geschehnisse vertuschen. Wenn alles in Ordnung war, wieso lässt man RA vom Hofe nicht die Unterlagen im Hausarchiv, das vorerst für ewige Zeiten nur mit Zustimmung des Chefs des “Hauses” im Staatsarchiv Bückeburg benutzbar ist, einsehen? Es stinkt doch zum Himmel, dass 2007 richterliche Durchsuchungsanordnungen für das Staatsarchiv erlassen wurden, die dann aber plötzlich abgeblasen wurden.
Wer sollte das Buch lesen? Alle, die sich für die Adelsgeschichte der NS-Zeit interessieren. Rechtshistoriker, die sich mit adeligen Hausvermögen beschäftigen. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die sich für Informationsfreiheit und Transparenz einsetzen, könnten von der Lektüre unter Umständen profitieren.
Es kann nicht ungesagt bleiben, dass ich es unangemessen finde, dass Archivalia mit keiner Silbe erwähnt wird (auch wenn ich S. 160 mit einer zustimmenden Stellungnahme als “Adelshistoriker” zitiert werde). Die LeserInnen von Archivalia saßen bei den Recherchen von Herrn vom Hofe hier sozusagen in der ersten Reihe. Zunächst kommentierte er meine genannte Anzeige des Buchs in immer neuen Beiträgen und schrieb dann viele weitere Artikel nicht nur zu seinem eigenen Fall, sondern auch zu Fällen von staatlichen Informationssperren. Über Archivalia bekam er auch wertvolle Hinweise (z.B. von Dietmar Bartz). Nachdem er sonst beflissen mit Dank nicht spart, hätte ich erwartet, dass er auch Archivalia damit bedenkt.
Übersicht der einschlägigen Beiträge (2011):
http://archiv.twoday.net/stories/14874635
2008 stellte RA vom Hofe Fälle von Informationssperren zusammen, ohne darauf in seinem Buch zu verweisen, obwohl der Archivalia-Beitrag Belege in Form von Links gibt:
http://archiv.twoday.net/stories/5382001
Seit 2011 betreibt er ein eigenes Blog
auch wenn er noch sporadisch hier aktiv ist. Obwohl seine Beiträge bei nicht wenigen Lesern Anstoß erregten, fand ich als verantwortlicher Betreiber, dass sie zu der von mir vertretenen Position für Informationsfreiheit und Transparenz
http://archiv.twoday.net/topics/Informationsfreiheit+und+Transparenz
gut passten. Auch wenn sie nicht im diesjährigen Adventskalender auftauchen, sind sie – aus meiner Sicht – doch auch “Best of Archivalia”. Der Ausgangs-Beitrag von 2007 steht auf der ewigen Bestenliste der meistgelesenen Beiträge (Platz 5) mit 40185 Zugriffen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Dezember 2013). Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr. Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/biyb
Ein Literaturkritiker einer überregionalen Tageszeitung gab mir den Ratschlag, niemals für eine Kritik zu danken.
Ein Verleger sagte mir, ich solle das Buch nicht OA online stellen.
Er sagte auch, dass der Beitrag zu Informationssperren NICHTS bringe.
Ich bin unbelehrbar.
Ich stimme mit Herrn Dr. Klau Graf in VIELEN Dingen überein, deshalb
online OA.
Gracias
Alexander vom Hofe aus Madrid