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Streaming-Abmahnungen: Landgericht Köln rudert zurück

“Laut Landgericht Köln sind mittlerweile zahlreiche Anträge auf Akteneinsicht eingegangen und über 50 Beschwerden gegen Beschlüsse, mit denen den betroffenen Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist. Außerdem ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf eidesstattliche Falschaussage. Wegen des großen Interesses an dem Fall hat sich das Gericht dazu entschlossen, exemplarisch zwei Entscheidungen (Aktenzeichen 228 O 173/13 und 214 O 190/13), in denen die Anträge der The Archive AG von den Kammern zurückgewiesen worden waren, online zu stellen. Sie können in den nächsten Tagen kostenfrei unter http://www.nrwe.de mit den obigen Aktenzeichen abgerufen werden.

Von den Kammern, die die Anträge der Abmahnanwälte durchgewunken haben, sei nunmehr auch signalisiert worden, “dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des ‘Streaming’ juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte”. Diese Korrektur des Gerichts stützt den Eindruck, dass die Abmahnanwälte mit diffus formulierten Anträgen bei Gericht den Eindruck erweckt haben, es handle sich hier um Fliesharing-Fälle, während es tatsächlich um Streaming ging.

Entscheidungen über die Beschwerden seien frühestens im Januar zu erwarten, so das Gericht. ”

http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html

Pressemitteilung des Gerichts:

http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/20_12_2013-Aktueller-Stand-Abmahnungen-_The-Archive_.pdf

Zitat aus dem Anhang: “Aufgrund dessen neigt die Kammer im Hinblick auf die bereits erfolgte Auskunftserteilung dazu, Beschwerden gegen den Gestattungsbeschluss grundsätzlich abzuhelfen und gem. § 62 Abs. 1 FamFG auszusprechen, dass der angegriffene Beschluss weitere beteiligte Anschlussinhaber in ihren Rechten verletzt hat.”

Eine solche Verlautbarung eines Gerichts wertet Udo Vetter als “höchst ungewöhnlich”.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/20/redtube-richter-zuecken-die-rote-karte

Stellungnahme RA Solmecke:

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/spektakulaere-wende-im-redtubefall-landgericht-koeln-sieht-im-streaming-keine-urheberrechtsverletzung-49376

Aus dem Heise-Forum:

“Do hann de Richter jeder ne Kölsch jedrunken, un dann hann se nochens drüwwer nojedacht un dann sät de een: Hürens, Kollejen, dat wor nix. Dat mache mer neu.”
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Jaja-de-Koelsche/forum-271914/msg-24549210/read


LG und AG Köln. Foto: A. Savin https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Dezember 2013). Streaming-Abmahnungen: Landgericht Köln rudert zurück. Archivalia. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bixv


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Streaming-Abmahnungen: Landgericht Köln rudert zurück“

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