Meistens, wenn es um den angeblichen oder wirklichen Missbrauch von Daten geht, stehen die Datenschützer (und nicht nur der besonders vorlaute aus Schleswig-Holstein) ganz rasch auf der Matte und packen die ganz große Geissel aus. Nicht so bei den aktuellen Streaming-Abmahnungen, bei denen – je näher man hinguckte – der Verdacht wuchs, dass bei der Ermittlung der IP-Adressen rechtswirdig gehandelt wurde. In der Schweiz, wo die Briefkasten-Firma “The Archive” ansässig ist, sind solche Auswertungen ohnehin illegal.
Nun hat sich ein Datenschützer, der Regierungsvizepräsident von Mittelfranken, Ehmann, mit ungalublichem Stuss zu Wort gemeldet und eigentlich sämtlichen Spezialisten (mit Ausnahmen von U+C natürlich, wenn man die so nennen möchte), die sich im Rahmen der Affäre zu Wort gemeldet haben, widersprochen. RA Lachenmann widerlegt den Unfug, den ich nicht verlinken möchte:
http://kanzlei-lachenmann.de/urmann-koennte-bei-den-the-archive-ag-abmahnungen-sogar-recht-bekommen
Zum Thema hier:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Dezember 2013). Streaming-Abmahnungen: Versagen der Datenschützer. Archivalia. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bixu