Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Debatte über Bildrechte-Abmahnungen in der Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Projektdiskussion/Kurier-Bildrechte_Ende_2013

Ich habe schon immer die Auffassung vertreten, dass es zur lizenzkonformen Nutzung nicht ausreicht, dass die Rechteinformationen sich auf Wikimedia Commons befinden.

Neu war mir in dieser ellenlangen Diskussion der Hinweis auf ein Urteil des LG München vom 5. Oktober 2011, in der es um Bildlizenzierung von Bildern aus der Wikipedia ging.

http://bilderklau.lucan.de/blog/wp-content/uploads/2012/04/LG-M%C3%BCnchen-I-37-O-9798-11-Endurteil.pdf

Das Bild des Politikers Ulf Fink war noch unter GNU FDL in die Wikipedia eingestellt worden.

Das Gericht war der Auffassung, dass ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang der Namensnennung zum Bild vorliegen müsse. Es reiche nicht aus, wenn man die Angaben auf einer Seite finde, die man durch Anklicken des Bilds erreicht.

Anders als in der Wikipedia, wo Bild und Bildbeschreibungsseite auf dem gleichen Server liegen, sei das bei dem beklagten Unternehmen nicht der Fall. Es könne ja auch sein, dass der Wikipedia-Server gar nicht erreichbar sei.

(Eine Argumentation, die ich ebenfalls oft vertreten habe.)

Auch bei der CC-Lizenz, die nicht einschlägig sei, da das Bild bereits 2006 nachgenutzt wurde, würde sich nichts anderes ergeben.

“Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar.” heißt es in meinem beitrag zur Nutzung freier Bilder in meiner Reihe Blog&Recht:

http://archiv.twoday.net/stories/219051498

Das ist kein Widerspruch zum Münchner Urteil. Grundsätzlich muss bei freien Lizenzen das Medium mit den rechtlich relevanten Metadaten (gleichsam das Label oder Etikett, das die freie Nutzung garantiert) untrennbar verknüpft sein. Das ist nicht der Fall, wenn die Metadaten auf einem anderen Server liegen, über den der Nachnutzer nicht verfügen kann. Durch Trennung von Medium und Metadaten wird meines Erachtens der Tatbestand des § 95c UrhG verwirklicht, der die Entfernung und Veränderung für die Rechtewahrnehmung wichtiger elektronischer Metadaten verbietet.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/11446847

Das Urteil, das eine einstweilige Verfügung bestätigt, macht deutlich, dass man sich an dem orientieren sollte, was der gesunde Menschenverstand in Sachen Bildrechte bei Online-Nutzungen empfiehlt. Möglichst am Bild selbst den Namen des Urhebers nennen (ggf. mit von ihm geforderten Link, wie unten) und die Lizenz verlinken. Dann sollte es keine Probleme geben.

Wenn Firmen und Behörden, die das nicht kapieren, abgemahnt werden, habe ich kein Mitleid. Fotografen, die oft hochwertige Bilder unter freie Lizenz stellen (also bereit für die KOSTENLOSE NUTZUNG), dürfen erwarten, dass man diese zwei (in Zahlen: 2) Regeln beachtet.

Zu einem besonders hohen Lizenzbetrag für ein CC-Bild:

http://archiv.twoday.net/stories/572462654

Linksammlung:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599

Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Dezember 2013). Debatte über Bildrechte-Abmahnungen in der Wikipedia. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bixr


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

9 Gedanken zu „Debatte über Bildrechte-Abmahnungen in der Wikipedia“

  1. Da die Wikipedia das Bild direkt aus den Commons einbindet, kann sie es nur anzeigen, wenn der Server auch “erreichbar” ist. Diese Problematik sehe ich daher in diesem Fall ganz und gar nicht.

    1. Haarspalterei von Erbloggtes In den allermeisten Fällen ist es EINFACH, ein Bild lizenzkonform im Netz zu präsentieren.

      1. Namen des Urhebers nennen

      2. Lizenz verlinken.

      Es mag wünschenswert sein, ZUSÄTZLICH einen Link auf die Quelle mit den dortigen ausführlichen Angaben zu haben, rechtlich erforderlich sind nur die Punkte 1 und 2, es sei denn der Urheber fordert das ausdrücklich.

      Man kann sich sicher endlos streiten, ob “Foto:” sich auf Urheber oder Gegenstand bezieht. Aber wo ist der Erkenntnisgewinn außer dass alles wieder mal höchst unklar ist? Wenn man Sand aufwirbelt, darf man sich nicht beschweren, dass man nix mehr sieht, sagte mal ein Bischof. Erbloggtes wie ich es kenne hatte keinerlei Interesse an FUD.

      In obigem Fall ist eine Namensnennung auf Commons ausdrücklich vorgegeben. Der Link auf die Benutzerseite ist gemäß CC zulässig, da man die Ansicht vertreten kann, dass dort für die Nutzung erhebliche Daten zu finden sind. In diesem Fall darf ein Link zusätzlich zur Namensnennung gefordert werden.

      Dass CC-Lizenzen ungültig werden, weil CC mal kurzfristig nicht erreichbar ist, ist eine juristisch höchst alberne Vorstellung. Gefordert wird ein Link auf den Lizenztext oder seine Wiedergabe. Wenn der Lizenztext nicht erreichbar ist, wird trotzdem lizenzkonform genutzt.

    2. Sand Aller Sand, der trocken ist, wird aufgewirbelt werden.

      Ich plädiere für technische Lösungen für typische Nutzungsszenarien. Man könnte auch Buttons auf die Wikimedia-Commons-Seiten setzen: “Dieses Werk lizenzkonform twittern/teilen/posten/bloggen/facebooken usw.”
      Aber um nach Lösungen, auch technischen, zu suchen, muss man erstmal anerkennen, dass ein Problem existiert.
      Es gibt auf Twitter einen Button zum Zitieren von Tweets. Meine Blogsoftware wandelt auch die URL eines Tweets automatisch in ein Zitat des Tweets um.
      Der einzige Button zur interaktiven Nutzung auf Wikimedia Commons ist “Löschung vorschlagen”.

    3. Ich plädiere auch für technische Lösungen, nur vergeblich Andere Bilder bieten mehr Service:

      https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hallsbergs_kyrka_20130821,_bild_2.JPG

      Nennung der Urheberschaft im Reiter [Web]Einbinden ist OK

      von Västgöten (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

      Commons bekommt es aber nicht hin:

      1. alle Bilder entsprechend mit Nutzungshinweisen zu versehen

      2. den LIZENZWIDRIGEN HTML-Code zu ändern, der auf den title-Tag setzt, ich schreibs auch hier nicht zum 1. Mal, der z.B. auf dem iPad nicht sichtbar ist. Antwort der Community (sinngemäß): was können wir dafür, wenn iOS Mist ist??

      3. Bei Wiki-Einbindungen für externe Anwendungen Autor und Lizenz vorzuschreiben.

      3. Sonderbedingungen wie im Fall des Fink-Bilds berücksichtigen

      Bei

      https://commons.wikimedia.org/wiki/File:-Bundesarchiv_B_145_Bild-F055060-0007A,_K%C3%B6ln,_SPD-Parteitag,_B%C3%B6rner-2.jpg

      wird die Namensnennungs-Vorschrift im Reiter aber berücksichtigt.

      Dagegen der reinste Horror:

      https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2007-09-sverige-33.jpg

      Bei dem Bild müssen selbst Experten wie ich mindestens eine Viertelstunde recherchieren, wie eine lizenzkonforme kommerzielle Nutzung aussehen kann. Wenn man keine Lust hat, eine Kopie der GNU FDL auf seinem Server zu deponieren, geht das wohl nur mit Art libre.

      Noch Fragen?

    4. Danke, ich werde künftig mal testen, wie praxistauglich dieser [Web]-Einbinden-Button zur Benutzung in einem WordPress-Blog ist. Zu einer freien Lizenz abstruse Sonderbedingungen hinzuzufügen, scheint mir den Sinn freier Lizenzen zu widersprechen.

  2. Gar nicht so einfach – und ein Lösungsvorschlag Sie tun ein bisschen so, Herr Graf, als wäre die Erfüllung der 2 Regeln trivial. Das ist es nicht. Zur Kritik:
    Nun steht unter dem obigen Foto: Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0
    Ich glaube nicht, dass der Herr auf dem Foto Michael Lucan ist (sondern vermutlich Fink). Und wer da abgebildet ist, dürfte das Publikum in der Regel mehr interessieren als wer das Foto gemacht hat. (Und was wird erst ein Computerprogramm denken, das ermitteln soll, wer auf dem Bild abgebildet ist?) Das ist lizenztrechtlich irrelevant. (Aber was ist mit dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten, wenn der Fotograf sich Hannibal Lecter nennt?)

    Es ist sicher eine gute Idee, wie oben das Kürzel der Lizenz dazuzuschreiben. Soweit ich weiß, reicht das aber nicht aus. Man muss doch den kompletten Lizenztext irgendwo abdrucken, oder? Reicht schon ein Link (oder eine URL) zum Lizenztext? Ein solcher nützt allerdings auch nichts, wenn die Server von creativecommons.org defekt sind. (Kein Witz: Das ist gerade jetzt der Fall, so dass ich den Lizenztext dort nicht nachschlagen kann, nur die Auskunft bekomme: “We’re currently unavailable, but will be back shortly. Thanks for your patience.”)

    Das Problem ist doch ein Ähnliches, wie wenn Metadaten auf einem anderen Server liegen. Der Lizenztext gehört doch auch zu den Metadaten. Fällt der Server aus, sind die Metadaten weg. Wikimedia Commons hat dann jetzt im Moment ebenfalls das Problem, dass durch den zeitweiligen Ausfall von creativecommons.org alle Bilderseiten, die dorthin verlinken (und das sind die meisten, weil es in den Vorlagen vorgesehen ist), die Lizenzbedingungen nicht erfüllen.

    Für mich als Leser/potentieller Weiternutzer wäre es nützlicher als die oben gemachten Angaben, wenn ich das “Originalfoto” mit der Originallizenz ansehen könnte. Dann könnte ich überprüfen, ob der Fotograf das Bild wirklich unter die Lizenz gestellt hat, oder ob Sie sich das ausgedacht haben (realitätsnäher: ob das Bild noch unter einer anderen Lizenz zur Verfügung steht). Das spricht dafür, die Seite https://commons.wikimedia.org/wiki/File:1986_Ulf_Fink_800.jpg zu verlinken, statt der Benutzerseite von Lucan und des Lizenztextes auf creativecommons.org.

    Ich habe mich, als ich mal ein vergleichbares Bild benutzt habe, für die Verlinkung ausschließlich der Bildseite auf Wikimedia Commons entschieden, siehe hier: http://erbloggtes.wordpress.com/2013/04/28/internetverbot-fur-bayerische-beamte/ Damit ist der Lizenztext nun jedenfalls nicht direkt verlinkt, und auch die URL des Lizenztextes nicht angegeben. Dafür gibt es auch einen Grund: Die Bildunterzeile auf WordPress.com lässt sich gar nicht mit Links unterlegen. (Jedenfalls ist es mir bei mehreren Versuchen nicht gelungen.) Ich halte mein Vorgehen in diesem Fall für gerechtfertigt, zumal für das Szenario Serverausfall bei Wikimedia Commons vorgesorgt ist: Das Foto ist gar nicht auf den WordPress-Servern gespeichert, sondern wird direkt von Wikimedia Commons aus eingebunden (erkennt man an der URL, wenn man sich nur das Bild anzeigen lässt). Daher wäre es ebenfalls verschwunden, wenn die Metadaten inklusive Verlinkung zu den Lizenzbedingungen durch einen Servercrash mal ausfielen.

    Auf der Seite zu obigem Bild finden wir ja netterweise den Service des Fotografen, ein Beispiel zur Gestaltung einer angeblich lizenzkonformen Weiternutzung vorzuführen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:1986_Ulf_Fink_800.jpg Das ist eine gute Idee (auch wenn sie verunklart, welche Abwandlungen zulässig sind und welche nicht: Ich kann wie gesagt keine Links in die Bildunterschrift setzen). Um diesen Weg weiterzugehen, bietet es sich an, Bilder mit intern erfüllten Lizenzbedingungen herzustellen. Das Bundesarchiv hat vorgemacht wie es (nicht) geht: In diesem Foto z.B. https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/59/Bundesarchiv_B_145_Bild-F064527-0004%2C_Bundespr%C3%A4sident_empf%C3%A4ngt_Sternsinger.jpg steht zwar am unteren Rand dabei, wer das Bild gemacht hat, aber unter welcher Lizenz es steht, ist nicht ersichtlich. Nun wäre in dem weißen Balken am Bildrand aber noch genug Platz, um das Lizenzkürzel und die URL des Lizenztextes hinzuzufügen. Indem man solche Bilddateien anböte, ließe sich die Zahl der falschen Weiternutzungen sicher beträchtlich reduzieren.

    Dazu müsste nichtmal die ursprüngliche Bilddatei “verschandelt” werden. Es würde reichen, wenn Wikimedia Commons einen “Download”-Button anböte, der das heruntergeladene Bild automatisch mit einem solchen Balken verzierte. Natürlich wird es auch dann noch Ästhetiker geben, die das schrecklich finden werden. Aber wer Hochglanzmagazine produziert, darf auch Lizenz- oder Abmahngebühren bezahlen.

  3. Regel 3 (in Worten: drei) Die Angabe “Foto:” ist stets in der sinnreichen Form “Foto: Foto:” voranzustellen. Das hat nicht irgendein beliebiger “alter unfähiger” Verfassungsrichter so festgelegt, sondern beispielhaft der stets fehlerfreie , junge und fähige KG.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.