http://infobib.de/2016/03/18/wissenschaftlicher-dienst-ueber-archiv-und-urheberrecht/
Zum Verhältnis IFG/BArchG heißt es: “Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. März 2016). Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags über „Archiv- und Urheberrecht“. Archivalia. Abgerufen am 22. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c3l0
Auf siwiarchiv wurde nach der genannten Frist – was gilt für Unterlagen vor 2006 ? – und nach dem dem dritten Gesetz im Bunden dem Bundesdatenschutzgesetz gefragt. Wer will kann hier wie dort – http://www.siwiarchiv.de/?p=11798 – helfen.