Dem Helmholtz Open Science Newsletter entnehme ich:
“Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Vorschlag für eine Novellierung des Zweitveröffentlichungsrechtes vorgelegt, der dieses möglicherweise noch stärker aushöhlen würde, als dies die wenig gelungene geltende Version tut, weil sie die geltende Unabdingbarkeit streichen möchte: „Dieses Zweitveröffentlichungsrecht gilt unabhängig, ob der Beitrag im Rahmen einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer Hochschule entstanden ist. Ein wissenschaftlicher Beitrag in diesem Sinn ist insbesondere nicht auf periodisch erscheinende Beiträge beschränkt, sondern umfasst ebenso Beiträge in Sammelbänden. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam. [F]estgelegt wird, dass von [dieser Regelung] individualvertraglich auch zum Nachteil der Urheberin bzw. des Urhebers abgewichen werden kann, soweit diese Abweichung in einer gemeinsamen Vergütungsregel gemäß § 36 UrhG vereinbart wurde.“ (Bundestagsdrucksache 18/7518, 15.02.2016)”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. März 2016). Habt Ihr sie noch alle, GRÜNE? Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c3k3