Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darf ihren Doktortitel behalten. Das entschied der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Mittwoch mit sieben Stimmen. Ein Mitglied des Gremiums stimmte für die Aberkennung, eines enthielt sich. Das gab MHH-Präsident Christopher Baum am Mittwochabend bekannt.
Zunächst klang das Urteil über die Doktorarbeit Leyens, das der MHH-Präsident vor der Presse verkündete, noch verheerend. „Klare Mängel im Wesentlichen in der Einleitung“ habe man festgestellt, sagte Baum, „Fehler, für die sie als Autorin verantwortlich ist“. Leyen habe fremde Textpassagen übernommen, ohne diese als Übernahmen korrekt zu kennzeichnen.
Die MHH sieht keine Täuschungsabsicht
Dennoch folgte der Akademische Senat der MHH der Mitte Februar ergangenen Empfehlung der Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis, Ursula von der Leyen „den Titel nicht abzuerkennen“. Entlastet wird die heutige Bundesverteidigungsministerin aus Sicht der Uni durch zwei Umstände. Zum einen spreche das „Muster der Plagiate“ in der Einleitung der Arbeit „nicht für eine Täuschungsabsicht“. Der Kernsatz im Statement des MHH-Präsidenten dazu lautete: „Es geht um Fehler, nicht um Fehlverhalten.“ Zum anderen würdigte Baum die im Hauptteil der Arbeit dargelegten Ergebnisse. Diese seien „wissenschaftlich neu, valide und von praktischer Relevanz“ für die Geburtsmedizin.
Meine Einschätzung hat sich damit bewahrheitet. Beiträge in Archivalia:
https://archivalia.hypotheses.org/770
https://archivalia.hypotheses.org/714
Update: Siehe auch den Pressespiegel
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki:Pressespiegel
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. März 2016). Senat der Medizinischen Hochschule Hannover: Kein Titelentzug für Ursula von der Leyen. Archivalia. Abgerufen am 14. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c3je