Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zu einem Landesbibliotheksgesetz in NRW

http://www.cdu-nrw-fraktion.de//gesetz-zum-erlass-eines-landesbibliotheksgesetzes-und-zur-aenderung-weiterer-rechtsvorschriften.html

Kommentar:

§ 1 Abs. 2 Was soll die Beschränkung auf öffentliche Bibliotheken? Die Unabhängigkeit muss für alle Bibliotheken gelten.

§ 2 Keine spezifischen Schutzbestimmungen (z.B. Unveräußerlichkeit) für historische Sammlungen als Kulturgut.

§ 5 Wieso fehlt die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund? Sie ist eine Regionalbibliothek in städtischer Trägerschaft.

§ 9 Kein Rechtsanspruch auf Hochschulbibliotheksbenutzung, wohl aber die Ermöglichung von Abzocke. Wissenschaftliche Bibliotheken müssen kostenfrei zugänglich sein!

§ 10 Durch das Fehlen einer Verhältnismäßigkeitsklausel ist die Vorschrift über das Belegexemplar nicht nur unnötig, sondern auch rechtswidrig.
http://archivalia.hypotheses.org/?s=belegexemplar&submit=Suchen

§ 11
Die Datenschutzklausel geht letztlich auf mich zurück:
http://archivalia.hypotheses.org/24609


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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