Kommentar:
§ 1 Abs. 2 Was soll die Beschränkung auf öffentliche Bibliotheken? Die Unabhängigkeit muss für alle Bibliotheken gelten.
§ 2 Keine spezifischen Schutzbestimmungen (z.B. Unveräußerlichkeit) für historische Sammlungen als Kulturgut.
§ 5 Wieso fehlt die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund? Sie ist eine Regionalbibliothek in städtischer Trägerschaft.
§ 9 Kein Rechtsanspruch auf Hochschulbibliotheksbenutzung, wohl aber die Ermöglichung von Abzocke. Wissenschaftliche Bibliotheken müssen kostenfrei zugänglich sein!
§ 10 Durch das Fehlen einer Verhältnismäßigkeitsklausel ist die Vorschrift über das Belegexemplar nicht nur unnötig, sondern auch rechtswidrig.
http://archivalia.hypotheses.org/?s=belegexemplar&submit=Suchen
§ 11
Die Datenschutzklausel geht letztlich auf mich zurück:
http://archivalia.hypotheses.org/24609