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Test: Mailauskunft deutscher wissenschaftlicher Bibliotheken

Da ich schon häufig gute Erfahrungen mit der Mailauskunft deutscher Bibliotheken (teilweise über QuestionPoint organisiert) gemacht habe und diese auch in meinen akademischen Übungen zur Informationskompetenz empfehle, habe ich am 29.2.2016 gegen 17 Uhr 30 zehn Bibliotheken mit einer – nicht ganz trivialen – Frage zu zwei in ihrem Bestand befindlichen Bänden des Auctarium chartularii Universitatis Parisiensis (Aufzeichnungen zu Studierenden der Universität Paris im Mittelalter) behelligt. Es ging um Augustin Tünger. Dass ich mit meinem eigenen Namen anfragte, mag vielleicht eine gewisse Verzerrung der Ergebnisse bewirkt haben. Für Kontrollscans (Internet Archive) danke ich der Bibliothek des DHI Paris, für ihre (als Öffentlichkeitsarbeit hoffentlich nicht ganz vergebliche) Mühe den angeschriebenen Bibliotheken. Ich kommentiere die Antworten (wiedergegeben ohne Anrede und Grußformel) in der Reihenfolge des Eingangs. Noch am 29.2. liefen automatische Bestätigungen von Freiburg, Göttingen, Köln, München und Stuttgart ein.

Betreff: Uni Paris

Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren,

Augustin Tünger soll im 15. Jahrhundert in Paris studiert haben. Als Quelle wird Auctarium chartularii Bd. 3, S. 261f. angegeben, daneben fand ich aus Bd. 6 einen schlecht lesbaren Google-Schnipsel:

https://books.google.de/books?id=MSMPAQAAMAAJ&q=Auctuarium+chartularii+tingner

Können Sie mit dem Wortlaut der Einträge zu Tünger in beiden Bänden und den genauen Fundstellen (Seitenzahlen, Zeilen, ggf. Nummern) weiterhelfen? Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Graf

1. Am schnellsten war die HAB Wolfenbüttel (auskunft at hab.de) mit ihrer Antwort am Folgetag (1. März).

“vielen Dank für Ihre Anfrage.
Angaben zu Augustinus Tingner befinden sich in Spalte 510 des Bandes 6 unter der Überschrift “Sequuntur nomina baccalariorum istius anni”

Augustinus Tingner, diocesis Constanciensis,
cujus bursa iiij sol., ij lib. x sol.

In Band 3, Spalte 262 findet sich unter der Überschrift “Sequuntur nomina bachalariorum istius anni” noch die folgende Angabe zum Namen Augustinus Threnger:

Dom. Augustinus Threnger¹, dyoc. Cantancien-
sis, cujus bursa valet IIII sol.

Angaben zur Fußnote aus Spalte 261:
1. Liber receptorum, fol. 57: Tinger.”

Es fehlen die erbetenen Zeilenzahlen und die nötigen Jahresangaben! Cantanciensis ist falsch.

2. Ebenfalls am 1. März übersandte die SB Bamberg (info at staatsbibliothek-bamberg.de) Scans (Titelblätter, III, 261f.; VI, 509f.) mit der Mitteilung:

“im Anhang finden Sie die beiden gesuchten Textstellen. Die Angabe aus google zu Band 6 war allerdings nicht ganz exakt. Der gesuchte Eintrag fand sich in Spalte 510, nicht 493. In Band 3, Sp. 262 findet sich der Name Augustinus Threnger!

Wir freuen uns wenn wir Ihnen helfen konnten.”

3. Die Anfrage an die UB Tübingen richtete ich direkt an den Fachreferenten für Geschichte, sie wurde aber von einer Mitarbeiterin der Handschriftenabteilung am 1. März 2016 bearbeitet:

“in Auctarium chartularii Universitatis Parisiensis gibt es folgende Fundstellen:

Bd. 3, Sp. 262, Z. 4-5:
Dom. Augustinus Threnger[1], dyoc. Constanciensis, cujus bursa valet IIII sol.

Bd. 3, Sp. 261, Fußnote 1:
Liber receptorum, fol. 57 : Tinger.

Bd. 3, S. 836 (Registereintrag):
Augustinus Threnger (Tinger), d. Constantien., bac. Art., 261, n. 1; 262,4.

Bd. 6, Sp. 510, Z. 35-36:
Augustinus Tingner, diocesis Constanciensis, cujus bursa iiij sol., ij lib. x sol.

Bd. 6, S. 757 (Registereintrag):
Augustinus Tingner, [III Threnger], d. Constantien., bac. Art., 510, 35.”

Es fehlen Jahresangaben!

4. Mehrere Mails erhielt ich am 1. März von der WLB Stuttgart (Kontaktformular): versehentliche Mail ohne Inhalt, Ankündigung von Scans durch die Abteilung Alte Drucke, Scans aus einem anderen Werk, Scans aus Bd. 3 und 6 (ohne das angekündigte Titelblatt von Bd. 3).

5. Die sich KIM nennende UB Konstanz (information.ub at uni-konstanz.de) sandte am 1. März erst einen Zwischenbescheid

“wir haben das von Ihnen genannte Werk Auctarium chartularii Universitatis Parisiensis in unserem Bestand. Allerdings befindet es sich in unserem Aussenmagazin, so dass ich nun Band 3 und 6 bestellt habe.
Morgen sollten mir die Baende vorliegen, damit ich die genannten Stellen (Band 3, S. 261 und Band 6, S. 493) ueberpruefen (und Ihnen gegebenenfalls den Wortlaut zitieren) kann.

Ich melde mich also morgen wieder bei Ihnen.”

und am 2. März dann die Antwort mit Scans.

“die zwei Baende sind nun geliefert worden und ich habe Ihnen die Seiten mit den Eintraegen von Augustinus Threnger/Tinger/Tingner eingescannt – siehe 2 Anhaenge.
Anhang Tingner Band6 Auctarium chartularii Universitatis Parisiensis Titelblatt +Seite 510 + Indexeintrag (Google-Angabe S. 493 stimmt nicht).
Anhang TingerBand3 Auctarium chartularii Universitatis Parisiensis Titelblatt + Seite 261 und 262 + Indexeintrag.

Ich hoffe, das ist das von Ihnen Gesuchte.”

6. Am 2. März antwortete die UB Freiburg (Kontaktformular):

“unter “Augustin Tünger” ist in Bd 3 leider kein Eintrag zu finden.

In Bd 3 wird ein “Tinger” genannt

In Bd 6 wird ein “Augustinus Tingner” erwähnt.

Die Scans haben wir Ihnen über “Wetransfer” wegen der großen Datenmenge übermittelt.
Sie erhalten eine Email. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte prüfen, ob sie als Spam abgelehnt wurde.

Die Bände der Quelle Auctarium chartularii finden Sie im Lesessal 4 der UB Freiburg unter der Standnummer LS: Allg 436/1.

Wir hoffen, wir konnten behilflich sein.”

Die Dateien waren meines Erachtens eindeutig zu groß:

“Files (28.7 MB total)
Bd 3, Tinger.pdf
Bd 6, Tingner.pdf
Will be deleted on
9 March, 2016”

7. Erst am 4. März meldete sich die SB München:

“wie von Ihnen angegeben, findet sich im Werk Auctaricum Chartularii Universitatis Parisiensis, Band 3 auf Spalte 261f ein Eintrag zu Tünger.
Im Band 6 desselben Werkes findet sich im Index Personum ac praecipurum rerum auf S. 830 ebenfalls ein Eintrag zu Tünger, allerdings ohne jeden weiteren Verweis.

Die betreffenden Seiten habe ich für Sie eingescant, sie liegen bei.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnten, bei weiteren Fragen können Sie sich gerne erneut an uns wenden.”

Mehrere Tippfehler! Irgendetwas hakte in München wohl, denn es kam noch eine Mail:

“soeben habe ich Ihnen die Antwort auf Ihre Frage vom 29. Februar zugeleitet und zwei Scans mitgeschickt.
Leider erhielt ich eine Fehlermeldug und kann jetzt nicht sicher sein, ob Ihnen diese Mail tatsächlich zugegangen ist, und dies, obwohl das Online-Auskunftssytsem den Ausgang der Mail verzeichnet.

Um sicher zu sein, dass Sie die Antwort erhalten haben möchte ich Sie höflich bitten, uns den Eingang der Mail zu bestätigen. Vielen Dank vorab.”

Am 5. März musste ich eine Nachfrage stellen:

“dass im Register von Bd. 6 unter Tünger keine Seitenzahl steht, bedeutet anscheinend, dass man unter dem Vornamen Augustinus suchen muss. Könnten Sie das bitte noch überprüfen, vielen Dank.”

Am 7. März kam dann:

“oh, das hatte ich übersehen, der gewünschte Scan liegt bei.”

Der Scan war tatsächlich beigefügt.

8. Am 8. März meldete sich dann auch die UB Göttingen (Frag die SUB):

“im Anhang finden Sie die beiden von Ihnen gesuchten Einträge als Scans.
Unter dem Titel „Auctarium Chartularii Universitatis Parisiensis …“befindet sich der erste Eintrag in Spalte 262, Zeile 4-5 bzw. Spalte 261, Fußnote 1. in Band 3. 1935.
Der zweite Eintrag in der Spalte 510, Zeile 35-36 ist in Band 6. 1964 nachweisbar.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.”

9. Am 6. März schickte ich der THULB Jena erneut per Mailformular eine Erinnerung:

“Ich habe am 29.2.2016 eine Anfrage mit dem Betreff “Uni Paris” an die THULB gesandt, aber keine Antwort erhalten, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Die THULB bietet nur Mailformulare an, was für den Nutzer nur Nachteile bringt, zumal wenn keine Bestätigung mit dem Text der Zuschrift versandt wird.

Es können keine Anlagen wie Screenshots übermittelt werden.

Bei Nachfragen kann man nicht einfach ein Reply machen, man muss den Text abgespeichert haben (etwa durch Mail an sich selbst, damit er im Mailprogramm recherchierbar ist).

CC und BCC und andere Features von Mailprogrammen (wie Formatierung) stehen nicht zur Verfügung.

Mailformulare empfinde ich als unpersönlicher als E-Mails. Sicher haben Sie daher dafür Verständnis, wenn ich auf Anrede und Grußformel verzichte.”

Heute (am 9. März) kam dann die Antwort:

“im Band 3 findet sich in Spalte 262 in den Zeilen 4 – 5 folgender Eintrag:
“Dom. Augustinus Threnger, dyoc. Constancien-
sis, cujus bursa Valt IIII sol.”

“Threnger” ist mit einer Fußnote versehen (1), zu der sich in Spalte 261 folgende Anmerkung findet:
“1. Liber receptorum, folg. 57 : Tinger.!

Die Angaben im Bd. 6 befinden sich in Spalte 510 in den Zeilen 35 – 36:
“Augustinus Tingner, diocesis Constnciensis,
cujus bursa iii sol., ij lib. x sol””

Drei Tippfehler in der Quellenwiedergabe sind Rekord (Valt, Constnciensis, folg). Jahresangaben fehlen!

10. Am 1. März teilte die USB Köln (Mailformular, ich hatte die Voreinstellung 2 Tage nicht geändert) mit:

“Ihre Anfrage wurde an das USB-Dezernat Historische Bestände und Sammlungen weitergeleitet;
Ansprechpartnerin:” (Name, E-Mail und Tel.)

Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten.

AUSWERTUNG

Der Test ist natürlich alles andere als repräsentativ, hat aber meine hohe Meinung von der Mailauskunft wissenschaftlicher Bibliotheken bestätigt. Die meisten Bibliotheken haben rasch und kompetent (mit Scans) geholfen, als Gesamtnote bietet sich daher mindestens ein gut an.

Nur eine Bibliothek (Köln) hat gar nicht geantwortet. Anders als bei Jena habe ich auf eine Erinnerung verzichtet.

Den besten Service boten Bibliotheken, die mit Scans innerhalb von drei Arbeitstagen (also bis zum 3. März) geantwortet haben: Bamberg, Stuttgart, Konstanz und Freiburg, also zwei Landes- und zwei Hochschulbibliotheken. Eine kleine (wenngleich nicht unbedeutende) Landesbibliothek, die Staatsbibliothek Bamberg, steht auf dem ersten Platz, da sie von den scanliefernden Bibliotheken die schnellste war und schon am nächsten Arbeitstag die Auskunft gab.

Weitere Scans kamen etwas später von der SB München (durch einen Fehler der Bearbeiterin komplett erst nach Nachfrage), noch später von der SUB Göttingen. Sechs von neun antwortenden Bibliotheken vermieden also durch die Übersendung von Scans die Gefahr, Fehler in die Textwiedergabe einzubauen oder erbetene (Zeilen!) bzw. nicht explizit erbetene, für das Verständnis aber unverzichtbare Angaben (Datierung!) zu vergessen. Notabene: Scans waren nicht ausdrücklich erbeten (bisherige Erfahrungen mit solchen Auskünften zeigten, dass sie sehr zurückhaltend übermittelt wurden).

Fehlerfrei war nur die scanlose Antwort aus Tübingen, aber auch dort fehlte die Datierung. In Wolfenbüttel gab es einen Wiedergabefehler, in Jena drei, was bei so kurzen Einträgen wirklich nicht vorkommen sollte.

Insgesamt bieten die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken mit der Möglichkeit, Anfragen zu beliebigen Themen (meist werden juristische und medizinische Fragen ausgenommen) stellen zu können, einen tollen kostenlosen Service, der – das zeigte nicht zuletzt der Test – in der Regel auch gut funktioniert.

Davon kann man im Archivbereich nur träumen. Zwar dürften in dem von mir betreuten Hochschularchiv der RWTH die meisten Anfragenden nach zwei Arbeitstagen eine Auskunft erhalten, die bei Bedarf kostenlose Scans enthält und für die wir natürlich auch in die Unterlagen selbst schauen, aber ist eher die Ausnahme. Mehr und mehr (auch kleinere) Archive befolgen die benutzerunfreundliche Devise, nur aus Findmitteln Auskunft zu erteilen (im Landesarchiv NRW erfährt man, wenn man Pech hat, nur, welche Findmittel es gibt!), obwohl es vom Netto-Zeitaufwand, den man jeder Anfrage aus Fairnessgründen zugestehen kann, her wurscht ist, ob man Findmittel sichtet oder Akten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. März 2016). Test: Mailauskunft deutscher wissenschaftlicher Bibliotheken. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c3j5


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

11 Gedanken zu „Test: Mailauskunft deutscher wissenschaftlicher Bibliotheken“

  1. Nur mal so ‘ne Frage: Wieviele Anfragen erhält Ihr Archiv denn so im Jahr?
    Die Vorstellung, für jeden Benutzer eine Recherche auch noch in den Archivalien selbst vorzunehmen, ist aberwitzig, und, am Rande gesagt, für die Benutzer auch nicht ungefährlich. Daß es ein Unterschied sein könnte, in einem Findbuch eine Akte oder in einer 400 Blatt dicken Akte eine Detailinformation zu ermitteln, kommt Ihnen nicht in den Sinn? Also entweder hat Ihr Archiv sehr dicke Findbücher oder sehr dünne Akten.
    Der Tendenz, “aus Findmitteln Auskunft zu erteilen, steht eine Tendenz gegenüber, die Archivare für wissenschaftliche Tätigkeit zu bemühen, für die man selbst zu faul oder zu inkompetent ist (à la: “Sehen Sie doch mal bitte nach, wo dies und das vorkommt”).
    Nein nein, Recherche und Auswertung muß Aufgabe des Benutzers bleiben.

    1. FInd ich auch Unsinn. Als ich im HSta Ddorf vor 10 Jahren mein Praktikum gemacht habe, habe ich auch lediglich aus den Findmitteln Auskunft gegeben und das reicht ja wohl auch. Macht man das vernünftig ist das teilweise schon schwer und langwierig genug.

  2. Ich habe in meiner kurzen wissenschaftlichen Karriere eigentlich nur gute Erfahrungen mit Bibliotheken gemacht, was sowas angeht. Auch kirchliche Bibliotheken übrigens. Die Dombilbiothek Fürstenwalde hat mir kostenfrei Handschriftenscans/fotos zur Verfügung gestellt. Die Johannes a Lasco Bibliothek in Emden hatte nichts dagegen, daß mir ein Dritter eine Kopie ihrer Handschrift zur Verfügung stellte, die bei denen gerade nicht scanbar war. In Wolfenbüttel hat man mir bestimmte Stellen aus einer Handschrift abgeschrieben und ausführliche Auskünfte zur Struktur des Textes gegeben.
    Für ein anderes Projekt durfte ich nahezu überall mit einer Digitalkamera frühneuzeitliche Drucke abfotographieren. U.a. in der Stadtbibliothek Essen, irgendeiner Fachbibliothek in Münster, ich meine damals ging das auch noch in Köln. Außer bei einem Buch, dass sich nur noch knapp 45 Grad öffnen ließ.
    Alles top. Hat richtig Spaß gemacht.
    Umgekehrt hab ich dann auch der Bibliothek Nürnberg/Erlangen einen Text von Heinrich Arnold Stockfleth zurückverkauft, der denen vor Jahren zusammen mit unzähligen anderen Texten geklaut wurde, aber noch eindeutig an der SIgnatur zu identifizieren war. Ich war da noch so begeistert von der Hilfsbereitschaft der anderen Bibliotheken, dass ich denen das schenken wollte, aber die wollten das unbedingt bezahlen… bitte. 😉
    Sich über die zu große Dateigröße zu beschweren, finde ich übrigens ziemlich kleinlich. Zu groß gibts nicht, nur zu klein.

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