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Pornoabmahnungen: Zweifel an der Rechtekette

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123360975/Abmahner-besitzt-Filmrechte-womoeglich-gar-nicht.html#disqus_thread

Ausnahmsweise haben nicht nur Foristen und Rechtsanwälte recherchiert, sondern auch Journalisten. Jedenfalls ist die WELT an die Vertragsdokumente über die Rechte an den Pornostreifen herangekommen. Allerdings war die Firma Combat Zone schon seit langem in den einschlägigen Foren wie dem Lawblog im Gespräch.

Zitat aus dem Artikel:

“Die Vertragskopien, die der “Welt am Sonntag” vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Vertragskopien zufolge hat The Archive die Online-Verwertungsrechte von Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen.

Hausner wiederum erwarb die kompletten, weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona, deren deutsche Geschäftsführerin Julia Schilling den Verkaufsvertrag unterzeichnete.

Filmrechte gehören eigentlich einer US-Firma

Doch Serrato Consultores S.L. ist ebenfalls nicht selbst Urheberin der Filme. Die Porno-Streifen wurden ursprünglich unter komplett anderen englischen Titeln von der amerikanischen Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA gedreht, wie Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database belegen – Serrato Consultatores hat sie augenscheinlich nur umetikettiert.

Combat Zone USA vermarktet das Filmmaterial selbst weiterhin online unter dem Originaltitel. Dass die US-Firma tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato abgetreten hat, ist demnach unwahrscheinlich und wurde von The Archive bislang auch nicht nachgewiesen.”

Journalistenschüler waren auch aktiv, haben aber offenbar wenig herausbekommen, was jetzt auf STERN verwurstet wird:

http://www.stern.de/digital/online/pornoseite-redtube-neue-zweifel-an-rechtmaessigkeit-der-abmahnungen-2080148.html

“Auf eine Anfrage bei der Produktionsfirma Combat Zone erhielt er folgende Antwort: “Wir haben nie exklusive Rechte an ‘High Heels And Glasses 2’ verkauft”.”

Zur Affäre siehe hier

?s=streaming

Die Texte der Lizenzverträge veröffentlichte exklusiv http://abmahnhelfer.de

http://www.abmahnhelfer.de/exklusiv-redtube-affaere-abmahnhelfer-de-veroeffentlich-lizenzvertraege
http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/Lizenzvertraege.pdf

Dort heißt es auch: “Die zwischenzeitlich von dem Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung gegen The Archive AG ist wohl weiterhin nicht wirksam, da diese noch nicht rechtskräftig in der Schweiz zugestellt worden ist. „Erst wenn Sie in Bassersdorf im Briefkasten von The Archive AG liegt, ist sie gültig“, sagte IT-Anwalt Johannes von Rüden.”

Eine erste Auswertung der Lizenzverträge im Heise-Forum:

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Abmahnhelfer-de-veroeffentlicht-Lizenzvertraege/forum-272145/msg-24576172/read


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Dezember 2013). Pornoabmahnungen: Zweifel an der Rechtekette. Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/biw0


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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