Cicero referiert den Vorschlag der Grünen zum Urhebervertragsrecht:
Die Grünen wollen auch ermöglichen, dass steuerfinanzierte Wissenschaftspublikationen frei zugänglich werden. So sollen Urheber an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Zweitveröffentlichungsrecht bekommen: „Nach Ablauf von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelbänden“ sollen sie ihre wissenschaftlichen Beiträge auch unentgeltlich der Öffentlichkeit zugängig machen dürfen. Sie könnten ihre Fachaufsätze etwa durch Creative Commons lizenzieren und ins Internet stellen – sofern die Forschung dazu staatlich finanziert war.
– Hierzu äußert sich nur der Börsenverein des deutschen Buchhandels. Die Leistungen der Verlage, so die Kritik des Justiziars Sprang, würden hierbei nicht berücksichtigt. Er zählt dazu etwa die Organisation des Peer-Review-Verfahrens, das Lektorat, Marketing und Verbreitung. „Der Aufwand der Erstveröffentlichung ist nichts, was die öffentliche Hand irgendwie bezahlt hätte.“ Im Ergebnis gehe der Passus eher zulasten von Open Access.
Der Vorschlag greift zu kurz. Bei unvergüteten Beiträgen sollte aus meiner Sicht allen Urhebern das ausschließliche Nutzungsrecht verbleiben und zwar unabdingbar (abweichend von § 38 UrhG). Es ist nicht einzusehen, dass Wissenschaftler im Dienst kommerzieller Firmen, also ohne öffentliche Förderung, kein Zweitveröffentlichungsrecht haben. Open Access muss in jedem Kontext gefördert werden, nicht nur bei öffentlich geförderter Forschung. Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) ist verletzt, wenn bestimmte Gruppen von Wissenschaftlern hinsichtlich der Möglichkeit, bestimmten Vertragsbestimmungen nicht ausgeliefert zu sein, diskrimiert werden. Die Grünen haben offenkundig nicht für einen Cent nachgedacht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Februar 2016). Grüne wollen freien Zugang zu Fachaufsätzen. Archivalia. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c3ej