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Skandalös: Bayern hat kein einziges Werk der Sammlung Otto Schäfer neu auf die Kulturgutliste gesetzt

Die Mainpost berichtet über das Ergebnis der Prüfung des von Hamburg auf die Kulturgutschutzliste gesetzten, aus der Schweinfurter Sammlung Otto Schäger verscherbelten erhaltenswürdigen Bestands durch den Freistaat Bayern:

“Otto G. Schäfer, Sohn des Sammlers Otto Schäfer (1912–2000), hatte via Hamburg ein größeres Konvolut an wertvollen Büchern aus dem 15. und 16. Jahrhundert aus dem Bestand des Museums Otto Schäfer an einen in der Schweiz ansässigen Händler verkauft. Experten kritisierten vor allem, dass darunter knapp 70 Inkunabeln waren, also Drucke, die in den ersten 50 Jahren nach der Gutenberg-Bibel von 1454 entstanden. Diese Bücher gelten als Kernstück der Sammlung.

Die Bibliothek, so Falk Eisermann, Referatsleiter der Staatsbibliothek zu Berlin, habe bereits seit langem den „Ausverkauf“ ihrer Inkunabeln betrieben. Dennoch habe selbst dieser „Restbestand“ unschätzbaren kulturellen Wert und müsse als einzigartiges Ensemble dringend geschlossen in Deutschland verbleiben.

Der Verkauf wurde nur publik, weil die Hamburger Behörden die Auslieferung stoppten, indem sie das Konvolut in die Hamburger Liste national wertvollen Kulturguts aufnahmen. Damit durfte es das Gebiet der EU nicht verlassen. Es kehrte nach Schweinfurt zurück, womit das bayerische Kultusministerium zuständig wurde. Dieses teilt auf Nachfrage mit, man habe die Bibliothek Otto Schäfer auf Empfehlung des Sachverständigenausschusses nicht in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts aufgenommen. „Einzelne Titel des Bestandes befanden sich bereits vor dieser Entscheidung auf der Liste“, so die Auskunft.

Es sind dies 17 Posten, unter ihnen keiner aus dem umstrittenen Konvolut, das damit keinen Beschränkungen mehr unterliegt. Otto G. Schäfer will sich zu gegebener Zeit zu Gründen und Zielen des Verkaufs äußern. Bislang hat er das nicht getan. Die Stadt hatte sich im Januar wenig begeistert gegeben. Man prüfe einen Austritt aus dem Trägerverein des MOS, hieß es damals. Noch ist dieser Austritt aber nicht erfolgt.”

Was sind das für “Sachverständige”, die sich über das Votum von Falk Eisermann und Volker Honemann hinwegsetzen?

Beiträge dazu in Archivalia:

Kulturgutschutz Hamburg: “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke” (am 22. November 2014)

Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt (am 7. Januar 2015), zugleich http://kulturgut.hypotheses.org/413 mit Liste der 194 verkauften Einheiten

Schweinfurter Main-Post greift Verkauf der Bücher aus der Bibliothek Otto Schäfer auf (am 30. Januar 2015)

Eisermann kritisiert BSB München (am 6. Februar 2015)

Stadt Schweinfurt befürchtet Bedeutungsverlust des Museums Otto Schäfer (am 27. Februar 2015)

Kulturgut in der Niedrigzinsphase – die Causa Schweinfurt in der SZ (am 2. März 2015)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Februar 2016). Skandalös: Bayern hat kein einziges Werk der Sammlung Otto Schäfer neu auf die Kulturgutliste gesetzt. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c3d7


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Skandalös: Bayern hat kein einziges Werk der Sammlung Otto Schäfer neu auf die Kulturgutliste gesetzt“

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