Im Centralblatt für Bibliothekswesen 11 (1894), S. 125f. (DigiZeitschriften) veröffentlichte der hier wohlbekannte FWE Roth einen kurzen Beitrag, im wesentlichen ein Textabdruck: “Ein Brief des Stanislaus Hosius Bischof von Warschau 1558”. Der Titel berechtigte die Altpreussische Bibliographie zu einem (sic!!!) hinter Warschau (Google_Schnipsel, anscheinend nicht im schlechten PDF). Im Gesamtinhaltsverzeichnis des Bandes steht dann richtig Ermland, und diese Fassung wählte auch die vor der Zusammenstellung in Wikisource maßgebliche Liste der Werke Roths bei Duchhardt 1972.
Roth gibt an, dass der von ihm edierte Brief vom 16. Dezember 1558 in Deutschordensakten sich befand und aus seinem eigenen (Roths) Besitz vom historischen Verein in Worms angekauft wurde. Das Stadtarchiv Worms konnte den Brief auf Anfrage “in der entsprechenden, verzeichneten Serie der Urkunden und Schriftstücke des Archivs” leider nicht nachweisen (Bescheid von Gerold Bönnen vom 5. Februar 2016). Roth gibt nicht einmal die nötigsten Angaben zum Absender, dem ermländischen Bischof Stanislaus Hosius (1504-1579, GND), der zum Ausstellungsdatum soweit bekannt tatsächlich in Rom weilte, und zum Adressaten, dem Wormser Kanoniker Daniel Mauch aus Ulm (1504-1567, GND). Sachliche Erläuterungen und eine teilweise Übersetzung findet man kurz nach dem Erscheinen des Beitrags von Roth in dem Aufsatz des mit Roth gut bekannten Pfarrers Franz Falk über Daniel Mauch (Der Katholik 1894, UB Tübingen). Falk erweckt den Eindruck, als habe er den Brief selbst gesehen, da er sich auf die durch Faltung entstandenen Brüche bezieht, aber diese hatte bereits Roth erwähnt. Es ist also derzeit nicht erweisbar, dass jemand anderes als Roth das Schreiben zu Gesicht bekommen hat.
Roth hat wohl mehrfach von ihm (höchstwahrscheinlich) gefälschte Dokumente in etablierten Institutionen verortet. Wenn ein von Roth erwähntes Schriftstück heute nicht mehr nachweisbar ist, ist dies ein klares Verdachtsmoment, das zu einer gründlichen Prüfung auffordert. Ist eine solche Prüfung bei der Verwertung nicht möglich, sollte dem Leser jedenfalls eine deutliche Warnung übermittelt werden.
Inhaltlich ergeben sich keine weiteren Verdachtsmomente. Ort und Zeit stimmen zusammen (siehe Eichhorn 1854), die Bezüge von Hosius auf eigene Schriften sind offenbar korrekt, die klar anti-protestantische konfessionelle Position passt zum Verfasser. Eine Analyse der deutschen Schreibsprache, wie sie mehrfach Ulrich Seelbach bei Roth-Texten auf meine Bitte hin freundlicherweise durchgeführt hat, scheidet bei einem lateinischen Brief natürlich aus (und wäre im 16. Jahrhundert auch eindeutig schwieriger als im 15.). Eine Beurteilung der Latinität ist mir nicht möglich. Ich fand immerhin in Google Books eine Formulierung aus dem Brief in einem im 18. Jahrhundert von Johann Georg Schelhorn edierten anderen Hosius-Brief (der vielbelesene Roth konnte diese Edition natürlich kennen): benevolentia omnia polliceare licebit (Google Books). Einer der kundigsten Kenner des Lateins des 16. Jahrhunderts ist Walther Ludwig (Hamburg), der Roth-Forschung als Aufdecker der Fälschungen in den Studien zur Mainzer Universitätsgeschichte vertraut. Er hat sich sehr rasch und ausführlich zu der von mir angesprochenen allgemeinen Problematik eines möglichen Fälschungskriteriums anhand der Latinität geäußert, wofür ich ihm sehr dankbar bin:
“Die Art, wie er den Brief einführt, ist natürlich so ungenau, daß sie angesichts seines bekannten Verfahrens ziemlich verdächtig ist. Aber vielleicht ist er nie präziser. Im Brief steckt ein Druckfehler. Statt videtur muß es videntur heißen. So hat Hosius bestimmt geschrieben und auch Roth, wenn er diesen Brief geschrieben hat. Es muß ein Druckerversehen sein. Weniger wahrscheinlich ist eine Fehllesung von Roth. Bei der Confessio Christiana bezieht sich Hosius auf seine (1553 in Krakau und) 1557 in Mainz gedruckte Schrift mit dem Titel Confessio Catholicae fidei Christiana. Bei dem Ausdruck pecunia, quam exposueris, dachte ich kurz, daß es ein Germanismus für Geld, das du ausgelegt hast, sei, aber der Ausdruck erscheint bei Cicero, Ad Att. 5, 4, einmal im Sinn von: Geld für jemand auslegen. Auffallend ist aber cotario scripto oppugnare. Das hat kein antikes Vorbild. Dort gibt es nur cotariae in Dig. 39. 4. 15 als Substantiv (auch cotoriae überliefert) für Steinbrüche, in denen man Schleifsteine gewinnt (cos, cotis, der Schleifstein). Als Adjektiv scheint cotarius nicht überliefert zu sein (kein Beleg im Thes. Ling. Lat.). Ob es mittellateinische Belege für cotarius gibt, kann ich zu Hause nicht überprüfen. Im Neulateinischen ist es bis jetzt in Ramminger, Neulat. Wortliste im Internet und in Hoven, Lexique de la prose Latine de la Renaissance, nicht belegt. Die Bedeutung des Ausdrucks cotario scripto oppugnare scheint hier zu sein: mit einer schleifsteinartigen d.h. geschliffenen Schrift bekämpfen. Da meine ich, daß Roth keinen solchen in der Antike völlig unbelegten Ausdruck gebraucht hätte. Und dies deutet dann darauf, daß eher Hosius den Brief geschrieben haben dürfte. Mehr kann ich im Augenblick nicht dazu sagen. Eine allgemeine Regel läßt sich schwer geben. Wenn man diesen Fall verallgemeinert, könnte man sagen, daß eine antik unbelegte Ausdrucksweise nicht für einen Fälscher des 19. Jahrhunderts spricht. Man müßte zur Klärung auch versuchen alle überlieferten Briefe, die Hosius etwa zu dieser Zeit geschrieben hat, zu vergleichen und zu sehen, wie dieser Brief zu ihnen paßt.”
In dem Werbetext zu einem 2007 erschienenen Band zu Hosius liest man: “Eine Aufgabe bleibt die im 19. Jahrhundert als deutsch-polnisches Gemeinschaftswerk begonnene Herausgabe der ca. 5000 Hosius-Briefe aus den Jahren 1566-1579”. Schon die in Mainz erschienene Arbeit von Anton Eichhorn 1854 konnte eine Reihe von Druckorten für nicht wenige Hosius-Briefe nachweisen (GBS). Es ist nicht ganz undenkbar, dass Roth das “cotario” aus einem solchen gedruckten Brief übernommen hat, wenn er der Fälscher war. Google Books liefert dazu keine Anhaltspunkte; das Argument, dass Roth (nach Ausweis von Fehlern in seinen Editionen eher ein schlechter Lateiner) das antik nicht belegte Adjektiv cotarius kaum neugebildet haben wird, ist schlüssig.
Eine klare Entscheidung lässt sich nicht treffen. Aber es spricht in diesem Fall (ausnahmsweise) mehr dafür, dass er ein heute nicht mehr auffindbares Dokument nicht gefälscht hat.
Nachtrag 14.2.2016: Über Daniel Mauch vgl. auch Susanne Wagini: Der Ulmer Bildschnitzer Daniel Mauch (1477–1540) (1995), S. 20f.; Vater und Sohn im 16. Jahrhundert. Hrsg. von Walther Ludwig (1999), S. 80 mit Anm. 8.
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Klaus Graf (6. Februar 2016). Ein Brief des Stanislaus Hosius (1558) und F. W. E. Roth. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c3d0
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