“Der EGMR gab den Beschwerdeführern recht und argumentierte in seiner Conclusio: Die Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für jede Selbstverwirklichung des Individuums. Dabei geht es nicht nur um “Information” oder “Ideen”, die positiv aufgenommen oder als harmlos oder als gleichgültig betrachtet werden, sondern auch um Aussagen, die schockieren, beunruhigen oder beleidigen. Das sind die Forderungen des Pluralismus, der Toleranz und Offenheit, ohne die es keine “demokratische Gesellschaft” gibt.”
Siehe auch
Gerichtshof für Menschenrechte spricht News-Portal von Haftung für Nutzerkommentare frei
Die LTO referiert:
Das Unternehmen war auf den Seiten der beiden verklagten Portalbetreiber von Nutzern deftig verbal angegriffen worden. Ein anonymer User verlangte etwa in der wohl umstrittensten Äußerung des Verfahrens auf einer nicht-kommerziellen Portalseite, dass die handelnden Personen “…einen Igel scheißen gehen und ihr gesamtes Geld auf die Gräber ihrer Mütter verwenden sollten, bis sie tot umfallen”. Die Formulierungen dürften auf nationale Schimpfbräuche zurückzuführen sein. Die Kommentare der Nutzer seien zwar anstößig und vulgär, aber nicht eindeutig rechtswidrig gewesen, so der EGMR.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Februar 2016). Nationale Schimpfbräuche – EGMR stärkt Meinungsfreiheit im Internet. Archivalia. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c3cx