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Fränkisches Reinheitsgebot

http://www.br.de/nachrichten/bier-reinheitsgebot-bayern-franken-100.html

“Bereits 27 Jahre vor dem Erlass des Reinheitsgebots von Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt hat der Fürstbischof Heinrich III. für Bamberg und das Umland ein Reinheitsgebot erlassen. Darin heißt es, dass im Bier “nicht mere denn Malz, Hopfen und Wasser verwendet” werden dürfe. Das berichtet Hoderlein, der Vorsitzender des Fränkischen Bundes ist. Der Erlass stamme vom 12. Oktober 1489. […] Klaus Rupprecht, Archivar des Bamberger Staatsarchivs, hat das Dokument vor zwei Jahren entdeckt.”

Siehe auch

http://www.fraenkischer-bund.de/franken-aktuell/500-jahre-reinheitsgebot/ (mit weiteren Links)

reinheitsgebot bamberg


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Februar 2016). Fränkisches Reinheitsgebot. Archivalia. Abgerufen am 24. April 2025 von https://archivalia.hypotheses.org/54116


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Fränkisches Reinheitsgebot“

  1. Grüß Gott. Ich habe den Artikel über das fränkische Reinheitsgebot, das schon 27 Jahr vor dem “Altbayerischen” Gültigkeit hatte, in der SZ gelesen.
    Da frage ich mich aber, warum hat Ihr Verein denn nicht vor 27 Jahren auf Euer Reinheitsgebot aufmerksam gemacht und 500 Jahre des solchen gefeiert? Herr Hoderlein fühlte sich erst vor 10 Monaten bemüßigt, das anzumerken. Und dabei wieder mal -ganz allgemein- den fränkischen Minderwertigkeitskomplex zu zeigen.
    Dass Ihr in Franken gute Biere braut, steht außer Frage!
    Grüße aus München von Eckhard Schmidt

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