Ergänzend zu der kurzen Passage im Archivalia-Jahresrückblick habe ich im Weblog Kulturgut einen etwas ausführlicheren Rückblick publiziert.
http://kulturgut.hypotheses.org/491
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Im Jahr 2015 wurden in diesem Weblog nur drei Beiträge publiziert:
Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt (7. Januar 2015)
Nur wenig gerettet – Jahresrückblick Kulturgut 2014 (12. Januar 2015)
Die Tegernseer Schlossbibliothek, keine Geschichtsquelle? (20. Februar 2015)
Häufiger wurden Meldungen auf unserer Facebook-Seite Rettet die Stralsunder Archivbibliothek verbreitet und noch häufiger in Archivalia (mit Kategorie Kulturgut), das im Dezember 2015 in das Blogportal Hypotheses umgezogen ist. Ich versuche die wichtigsten Themen aus den gut 120 Blogeinträgen in Archivalia 2015 zusammenzustellen.
Immer wieder wurde 2015 über den von Monika Grüttgers vorgelegten Plan zum Kulturgutschutzgesetz diskutiert. Die Debatte lässt sich gut mit der Überschrift Kunst der Panikmache zusammenfassen. Kunsthandel und kulturelle Institutionen wetterten gegen die zaghafte und im veröffentlichten Entwurf dann wieder entschärfte Verschärfung der Vorschriften. Viele Wortmeldungen in den Feuilletons sammelte der Perlentaucher. Im Focus stand die moderne Kunst, aber zur Diskussion passte gut die Meldung: Kostbarer Goldpokal von Fürsten zu Wied ins Ausland gebracht.
Ausführlich recherchierte und berichtete ich zum Thema Zisterzienserabtei Himmerod verscherbelt Altbestand bei Venator & Hanstein. Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz konnte die mittelalterliche Handschrift und die meisten Inkunabeln erwerben. Mein Resümee: “Die Causa ging glimpflich aus und dem Land gebührt
großer Dank für seinen Einsatz, aber Fakt ist auch: Kulturgut aus der frühneuzeitlichen
Klosterbibliothek sowie eine Handschrift konnten nicht erworben werden!” Erst Anfang 2017 werden die beiden Artikel im “Bibliotheksdienst” 2015/1, der unsägliche von Hans-Joachim Cristea (“Sturm im Wasserglas”) und der etwas sachlichere von Armin Schlechter, kostenfrei zugänglich sein.
Schlechter schreibt:
Die geplante Versteigerung der Handschrift und der alten Drucke durch das
Kloster Himmerod ist ein unerfreulicher Vorgang gewesen, weil aufgrund dieser
Vorgehensweise die Gefahr bestand, dass historisches, mit dem Land Rheinland-
Pfalz eng verbundenes Kulturgut in alle Winde zerstreut worden wäre. Tritt eine
solche Situation ein, und sie wird sich mit großer Sicherheit trotz aller Bemühungen
der öffentlichen Hand und von einzelnen Personen wie Klaus Graf leider mit
einiger Sicherheit wiederholen, muss sofort adäquat und professionell reagiert
werden. Mit Blogs und anderen publizistischen Aktivitäten lässt sich zwar eine
Öffentlichkeit herstellen, aber die für eine Bewahrung nun einmal nötigen Mittel
müssen aus anderen Quellen kommen und werden nicht durch wohlfeile Empörung
generiert. Wie dieses Beispiel gezeigt hat, kann eine solche Internet-Kampagne
der Sache nützen, aber eben auch schaden – in offensichtlicher Unkenntnis
der Gegebenheiten des Stiftungs- und Auktionswesens. Die an sich berechtigte
Forderung, Sachverhalte, an denen die öffentliche Hand Anteil hat, offenzulegen,
stößt dann an ihre Grenzen, wenn Informationen im Vorfeld einer Auktion
gerade das Gegenteil des Anzustrebenden erreichen können.
Da auch Herr Schlechter nicht über eine Glaskugel zur Ermittlung kontrafaktischer Abläufe verfügt, halte ich die implizite Forderung, auf die sorgsame Mühewaltung der Behörden zu vertrauen, für absurd. Schlechters Ausführungen widerlegen sich selbst, denn ohne den von mir ausgelösten öffentlichen Druck hätte womöglich nicht einmal die Handschrift für das Land Rheinland-Pfalz gesichert werden können. Es ist überhaupt nicht gesagt, dass sich das Landesbibliothekszentrum auch im Bereich der Inkunabeln so engagiert hätte. Dass man eine regionalgeschichtlich relevante Inkunabel aus der alten Himmeroder Klosterbibliothek mit handschriftlichem Text (Nr. 669 – Ergebnis 5000 Euro) nicht erwerben konnte, zeigt doch, dass die treu sorgende Behörde offenkundig fehlerhaft agiert hat.
Deprimierend waren die Neuigkeiten aus dem Nahen Osten (vor allem zu Kulturgutzerstörungen von IS/DAESH in Syrien und im Irak), wobei vielfach das preisgekrönte Blog Archaeologik von Rainer Schreg (zugleich Archivalia-Autor) substantielle Informationen bot.
Die TUI machte mich selbst auf ihren skandalösen Verkauf einer wertvollen Münzsammlung aufmerksam. Die Beschädigung des deutschen Kulturguts durch das verfehlte Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG) habe ich Ende November kurz aufs Korn genommen. In Sachen Büdinger Archivgut des Hauses Ysenburg war ebenfalls nichts Erfreuliches zu vermelden. Es ist ein Skandal, wie das zuständige Ministerium das Recht der Forschung auf Zugang auch zu den Rentkammerarchiven ignoriert.
Über den US-Handschriftenforscher Scott Gwara, der zugleich mit Handschriften und Fragmenten handelt, schrieb ich: Scott Gwara verscherbelt Büdinger Fragment. Auch 2015 wurden in Großbritannien und in den USA erhaltenswerte Sammlungen durch Verkäufe beschädigt oder zerstört: die Valmadonna Judaica-Sammlung, Inkunabeln des Jewish Theological Seminary, Bücher der “Royal Institution” (UK), die Ausstattung von Carbisdale Castle (Schottland).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Februar 2016). Jahresrückblick Kulturgut 2015. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c3br