“Das Landesarchiv wird die Behördenbezeichnung „Landesarchiv Thüringen“ führen. Die bisher selbständigen Staatsarchive werden zu Abteilungen des Landesarchivs und erhalten die Bezeichnung: „Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Altenburg“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Greiz“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Gotha“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen“ und „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt“. Näheres zu Struktur und Organisation des Landesarchivs wird in einer Geschäftsordnung des Landesarchivs geregelt werden. Die Gesamtleitung des Landesarchivs Thüringen übernimmt der leitende Archivdirektor des Thüringer Hauptstaatsarchivs Weimar, Herr Dr. Bernhard Post.” (Presseinformation)