“Wer bei Facebook einen fremden Beitrag teilt, haftet wegen des bloßen Teilens nicht für rechtswidrige Inhalte im Beitrag. Vorsicht: Anders sieht es aus, wenn ein zustimmender Begleittext verfasst wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15)”, meldet RA Plutte.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Januar 2016). Teilen bei Facebook: Wann haftet man für fremde Beiträge? Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c3ar