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Teilen bei Facebook: Wann haftet man für fremde Beiträge?

“Wer bei Facebook einen fremden Beitrag teilt, haftet wegen des bloßen Teilens nicht für rechtswidrige Inhalte im Beitrag. Vorsicht: Anders sieht es aus, wenn ein zustimmender Begleittext verfasst wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15)”, meldet RA Plutte.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Januar 2016). Teilen bei Facebook: Wann haftet man für fremde Beiträge? Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c3ar


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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