Simon Weiß deckt auf: “Das Amtsblatt des Landes Berlin ist eine jeden Monat erscheinende Publikation, in der offizielle Mitteilungen des Landes Berlin – Vorschriften, Rundschreiben, Ausschreibungen etc. – veröffentlicht werden. Trotz seines offiziellen Status wird es von einer Privatfirma verlegt, der Kulturbuchverlag GmbH. Seit einiger Zeit habe ich mich mit den Geschäftsbeziehungen des Landes Berlin mit dieser Firma beschäftigt und entdeckt, dass im Rahmen dieser Beziehungen jedes Jahr hunderttausende Euro aus dem Berliner Haushalt abfließen. […]
Die Kulturbuchverlag GmbH macht mit der Herausgabe des Amtsblatts also ein hervorragendes Geschäft: Für einen öffentlichen Nettozuschuss in Höhe von 300.000 Euro, zu dem noch einmal Einnahmen von nicht-öffentlichen Abonnenten von ca. 200.000 Euro kommen, muss sie lediglich Druck und Vertrieb einer monatlichen Publikation mit einer Auflage von 2300 Exemplaren übernehmen. Die Redaktion des Amtsblattes wird dafür vom Land Berlin übernommen.
Amtsblatt auf Papier und nur im Abo – der Rendite wegen
Oft beschworene politische Ziele von Transparenz und Open Data würden es nahelegen, das Amtsblatt einfach im Internet für alle frei zugänglich zu machen. Dem steht jedenfalls weder das Urheberrecht noch – außer in einigen leicht adressierbaren Einzelfällen – der Datenschutz entgegen. Wohl allerdings das Geschäftsmodell der Kulturbuchverlag GmbH, und in der Tat gibt der Senat auf Nachfrage allein diese Geschäftsbeziehung als Grund für die Nichtveröffentlichung an. Online frei veröffentlicht werden lediglich die letzten drei Ausgaben, allerdings nur in Bildform. Selbst diese sind also nicht barrierefrei zugänglich.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Januar 2016). Amtsblatt-Skandal in Berlin. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c38d