http://www.dz-ns-zwangsarbeit.de/zeitzeugenarchiv
“Der Zugang zum Archiv steht aus Gründen der Persönlichkeits- und Urheberrechte ausschließlich nach einer Online – Registrierung und der Zustimmung zu den hier vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Das Archiv darf zum Zwecke der Bildung, der Lehre, der Forschung und der Recherche von Privatpersonen und Institutionen genutzt werden, die ein berechtigtes Interesse nach vorheriger erfolgreicher Anmeldung nachweisen können.
Zur Anmeldung bitten wir, den Registrierungsantrag in elektronischer Form an das Dokumentationszentrum zu senden. Nur Anträge mit vollständigen Angaben werden bearbeitet. Mit dem Absenden der Registrierung versichert der Nutzer, dass sämtliche gemachte Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind.
Nach der positiven Prüfung der Angaben wird von dem Dokumentationszentrum spätestens nach zwei Tagen ein Zugangscode (Benutzername und Passwort) per E-Mail versandt, mit dem der Zugang unter der Zustimmung zu den hier angeführten Archiv-Nutzungsbedingungen erfolgen kann. Der Zugangscode, der nicht an Dritte vergeben werden darf, kann nur die zugangsberechtigte Person zeitgleich nutzen.” (Hervorhebung von mir, KG)
Was soll das??
Via
http://blog.digithek.ch/zeitzeugenarchiv-zur-ns-zwangsarbeit-online/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Januar 2016). Zeitzeugenarchiv zur NS-Zwangsarbeit online – aber nicht für alle. Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c374