http://www.hsozkult.de/news/id/nachrichten-2957
Gilt nur für:
– wissenschaftliches Personal universitärer wie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Deutschland
– Vorbereitung oder Durchführung eines konkreten rechtswissenschaftlichen Forschungsvorhabens
– Publikationen 1701-1920
– solange Geld reicht.