Klare Worte:
Was Public domain ist, soll auch Public domain bleiben, egal in welchem Format. In diesem Sinne gibt die UB alle ihre im Netz verfügbaren Digitalisate – sofern sie nicht mehr dem Urheberrecht unterstehen – für jede Form von Verwendung frei.
Nach wie vor wird aber erwartet, dass die Nutzer Publikationen, die aus diesen Digitalisaten hergestellt wurden, der UB zukommen lassen. Denn nur so kann die UB für künftige Generationen dokumentieren, wie mit ihren Beständen gearbeitet wird.
Den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entspricht, dass bei einer Verwendung unserer Digitalisate in Publikationen die UB Basel als Eigentümerin und Aufbewahrerin der Originale und Erstellerin der Reproduktion genannt wird.
Nach der bz hatte die Wikipedia die Finger im Spiel.
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=39145
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Januar 2016). Basler UB lässt nun auch Gemeinfreies gemeinfrei bleiben. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c369
2 Gedanken zu „Basler UB lässt nun auch Gemeinfreies gemeinfrei bleiben“