Niggemeiers 100. Super-Symbolfoto zeigt URV

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/super-symbolfoto-100

Bild: © http://wikipedia.org ist natürlich eine Urheberrechtsverletzung Falschbehauptung, da der Rechteinhaber nicht die Wikipedia, sondern der Autor oder die Autorin (hier: Daphne Zaras) des Bildes ist. Siehe

http://archiv.twoday.net/stories/581437101

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dszpics1.jpg ist in den USA Public Domain und kann auch in Europa problemlos genutzt werden, da nicht bekannt ist, dass US-Bundesbehörden Nutzungen im Ausland verfolgen. Könnte Frau Zaras in Deutschland klagen? Keine Ahnung. Das Abkommen Deutschlands mit den USA von 1892, das eine uneingeschränkte Inländerbehandlung von US-Urhebern vorsieht, geht dem Schutzfristenvergleich der EU-Schutzdauerrichtlinie wohl vor.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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