PDF:
http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2014/01/Gutachten_zur_Software_GLADII_1_1_3.pdf
Die Wundersoftware hat die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer von Redtube ermittelt, siehe
Kommentare:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/17/redtube-gutachten-veroeffentlicht
Update:
“CHIP Online meint:
Das Redtube-Abmahnkonstrukt fällt langsam aber sicher völlig in sich zusammen. Im Extremfall, also wenn alle zuvor angestellten Vermutungen stimmen sollten, hat eine Schweizer Firma von einer nicht existenten deutschen Firma nicht existente Rechte erworben, die anschließend mit illegaler Gewinnerzielungsabsicht zum Versand von Abmahnungen eingesetzt wurden. Die dafür benötigten IP-Adressen wurden von einer nicht existenten Software auf illegalem Wege ermittelt und als klar wurde, dass die Abmahnwelle nicht ohne Widerstand über die Bühne gehen wurde, sind die Hintermänner untergetaucht.”
http://www.chip.de/news/Redtube-IP-Adressen-wohl-illegal-ermittelt-_UPDATE__66630483.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Januar 2014). Gutachten zur Wundersoftware GLADII 1.1.3 nun online. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bis1