Christian Gutknecht hat endlich Auskunft erhalten und stellt Überlegungen zum Übergang auf Open Access an.
“Nur gerade 12% (90 von 767) aller im Jahre 2014 auf BORIS verzeichneten Zeitschriftartikel der Verlage Elsevier, Springer und Wiley sind dort tatsächlich frei verfügbar. Trotz verpflichtendes Mandat. Dies liegt nicht zu letzt daran, dass die Grossverlage, wie kürzlich Elsevier, den freien Zugang auch über Repositories mit allen gerade noch erträglichen Mitteln zu verhindern suchen.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Januar 2016). Was zahlt die Universität Bern an Elsevier, Springer und Wiley? Archivalia. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c34e
Die endlich erkämpfte Offenlegung der Zahlungen von Universitätsbibliotheken an kommerzielle Großverlage ist hoch verdienstvoll. Die Geheimhaltung der Zahlungen und Vertragsbedingungen von Mitteln aus öffentlichen Haushalten auszugeben durch die öffentliche Einrichtung UB und zum öffentlich geforderten Zwecke der Förderung der Wissenschaft ist ja ein Skandal. Zumal das Subskriptions-Geschäftsmodell ja den freien Zugang zu Wissenschafts-Ergebnissen ja behindert. Die Mittel werden also zweckwidrig ausgegeben und die Verträge geheim zu halten versucht.
Dass sich daran so wenig ändert, liegt wohl an der traditionellen Kontaktferne der Bibliothekare zu den Wissenschaftlern:
Die Publikationsverträge schließen die Wissenschaftler -angstgetrieben aber von ihrer Bibliothek allein gelassen, statt dass diese verpflichtend von den Bibliothekaren aktiv beraten werden. Denn diese müssten dann ja der Unterzeichnung von OA-Deklarationen aktiv Taten folgen lassen und die Wissenschaftler beraten, z.B. durch:
– Publikationen, die zu wiss. kommerziellen Zeitschriften gesandt werden sollen, – der Autor ist ja frei in seiner Entscheidung -, werden vorher! als Preprint im Uni-OA-Archiv deponiert, und danach wird der Vertrag mit dem Verlag geschlossen.
Ich kenne keinen Fall, dass dieser das dann abgelehnt hat. Ausserdem: selbst Elsevier gestattet diese Praxis, aber die Autoren an wissenschafltichen Hochschulen wissen dies meist nicht einmal –der Bibliothekar seiner Hochschule aber schon!