Anders als bei der Gefällt-mir-Funktion sei “dem Teilen für sich genommen keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen”, befand das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (16 U 64/15).
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Klaus Graf (30. Dezember 2015). OLG Frankfurt: Kein Zueigenmachen durch Teilen eines Beitrags auf Facebook. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c33k