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Ritterlicher Fürst und Ritterschaft

Preprint meiner Rezension: Barbara Hammes: Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhofe 1350-1450. Stuttgart: W. Kohlhammer 2011. XXXVIII, 406 S. 41 schwarz-weiße Abb.

Die Gießener Doktorarbeit entstand im Zusammenhang mit dem Teilprojekt Werner Röseners im dortigen Erinnerungskulturen-Sonderforschungsbereich. Die Autorin, inzwischen Stadtarchivarin meiner Heimatstadt Schwäbisch Gmünd, geht von der Frage nach den “Ritterrenaissancen” des Mittelalters aus, muss sich jedoch für den von ihr untersuchten Zeitraum darauf beschränken, zu fragen, “wie ritterlich-höfische Tradition im Spätmittelalter von unterschiedlichen sozialen Gruppen vergegenwärtigt wurde, ob sich dabei Vergangenheitsbezüge feststellen lassen, und falls ja, wie diese aussehen” (S. 4). Sie nimmt drei südwestdeutsche Höfe in den Blick: den der Pfalzgrafen bei Rhein, den der Grafen von Württemberg und den der Markgrafen von Baden.

Im ersten Kapitel “Medialität: Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Traditionen am Fürstenhof” sind vor allem die Bestandsaufnahmen zu “Realien” (Geschirr, Kleinode, Kleidung/Rüstung usw.), die sich nicht zuletzt auf ergiebige württembergische Inventare im Bestand A 602 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart stützen, und “Denkmälern” (Siegel und Münzen, Grabdenkmäler, Stifterfiguren usw.) wertvoll, aber auch der Abschnitt zu “Handlungen” mit dem Schwerpunkt Festkultur trägt aufschlussreiche Quellenstellen zusammen, beispielsweise die “höfische Inszenierung eines Sultansbriefs” anlässlich einer höfischen Mahlzeit, die Graf Ludwig I. von Württemberg 1430 in Ulm veranstaltete (S. 84-92). Den Denkmälern ist auch die “Literatur und Chronistik” zugeordnet, wobei die dort dominierenden Beispiele aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erkennen lassen, dass im Untersuchungszeitrum 1350-1450 von einer “Blüte” dieser Medien noch keine Rede sein kann. Dem entspricht auch das Ergebnis, dass vor 1450 bewusste Vergangenheitsbezüge nicht ermittelt werden konnten: “survival” statt “revival” (S. 150).

Dem Verhältnis von Fürst und Adel widmet sich das zweite Kapitel: “Traditionskonkurrenzen. Ritterschaft und ritterlicher Fürst”. Die Realien, die Festkultur und die Denkmäler werden unter dem Gesichtspunkt der Teilhabe des Adels an der ritterlich-höfischen Kultur des Fürstenhofes erneut gesichtet. Für verfehlt halte ich den Begriff “Hoflandschaften” für hofbezogene adelige Familien und Gruppen. Einen Personenverband sollte man nicht mit einer Raumbezeichnung belegen. Gleichwohl profitiert die Adelsgeschichte von den Aufstellungen der jeweiligen “Klientel” (S. 182-221). Der dem badischen Hof als Amtsträger und Räte zugeordnete Adel war zahlenmäßig deutlich kleiner als der der beiden anderen Höfe. Adels- und Turniergesellschaften sind ein weiteres Thema in diesem Kapitel, das mit einem Versuch schließt, drei unterschiedliche Strategien bei der Besetzung ritterschaftlicher Traditionsräume in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts herauszuarbeiten. Nach Hammes setzte Baden auf das “Feindbild” Stadt (S. 294-298). Hätte Hammes die einschlägige Forschung zur “Städtefeindschaft” (nicht nur von mir, siehe aber etwa meinen Aufsatz “Feindbild und Vorbild” in der ZGO 1993) rezipiert, so hätte sie bemerken müssen, dass ein feindseligen Verhältnis gegenüber den Reichsstädten nicht für die Badener spezifisch war und dass diese keinesfalls als fürstliche Städtefeinde hervorstechen. Württemberg setzte auf die “herrschaftliche Besetzung” (S. 302) des ritterschaftlichen Landes Schwaben. Daneben wollten Habsburg und Bayern im Spätmittelalter an schwäbische Herzogstraditionen anknüpfen. Da aber auch die badische Residenz Pforzheim als “schwäbisch” verstanden wurde, war für die badischen Fürsten Schwaben als Handlungsraum im Spätmittelalter wichtiger als der frühneuzeitliche Schwerpunkt im Karlsruher Raum mit den Residenzen Durlach und Baden-Baden nahelegen mag. Schließlich die Kurpfalz: Sie versuchte nach Hammes in besonderem Maße die Ritterschaft auf den Hof des Pfalzgrafen zu beziehen. Dass von den Fürsten ritterschaftliche Diskurse aufgegriffen und herrschaftlich umgedeutet wurden (S. 312), will ich nicht bestreiten, aber als Ganzes überzeugt mich die Konstruktion von Hammes nicht.

Um “Zuschreibung und Aberkennung von Ritterlichkeit” geht es im dritten Kapitel, nämlich vor allem um Ritterpromotionen und Zweikämpfe zur Wiederherstellung angezweifelter Ehre. Hier fällt vor allem die umsichtige Verwertung ungedruckter archivalischer Quellen ins Auge, beispielsweise zu einem Konflikt bei einem Frankfurter Turnier 1408 (S. 364-366 u.ö.). In dem unpräzise “Adlige Abstammung und ritterschaftliches Herkommen” überschriebenen kurzen Abschnitt geht es überwiegend um die Abschließung des Turnieradels (S. 376-381).

Barbara Hammes ist für eine gut lesbare, anregende und weiterführende Fallstudie zum Thema “Rittertum im Spätmittelalter” zu danken. Mehrfach betont sie die “Verschränkung prospektiver und retrospektiver Erinnerungsformen” (S. 148, 150 und in der Gesamtzusammenfassung S. 386), was ich umso lieber unterschreibe, als diese Formulierung von mir stammt (siehe unter anderem “Nachruhm” S. 329; vgl. auch Christine Reinle, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen, 2007, S. 278).

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Ergänzend dazu:

Maximilian Krüger: Rezension zu: Hammes, Barbara: Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhöfe 1350–1450. Stuttgart 2011 , in: H-Soz-Kult, 23.11.2011, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-17209

Rezension von Kurt Andermann im DA 2012

Oliver Auge in der ZWLG 71 (2012), S. 490-492 (recht kritisch)

Christina Antenhofer in der ZHF 2014

Werner Hechberger in der HZ 297, 2013, S. 470 (lizenzpflichtiger DOI): “Hammes’ zentrale These überzeugt jedoch angesichts zahlreicher neuerer Arbeiten, die im Spätmittelalter keine Krisenzeit sehen wollen, deren Ende von einer letzten Blüte des Rittertums geprägt wurde. Zentrale Elemente ritterlich-höfischer Traditionen des hohen Mittelalters scheinen nicht reaktiviert, sondern weitergeführt und partiell sogar intensiviert worden zu sein. Von Ritterrenaissancen sollte man daher für die Zeit vor 1500 allenfalls mit Einschränkungen sprechen.” Das geht mit Blick auf die vor 1500 liegenden Belege, die ich in meinem Beitrag zur Ritterromantik/Ritterrenaissance 2002 erörtert habe, zu weit.

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Dezember 2015). Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c32u


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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