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Darf man eine NS-Guillotine ausstellen?

Fragt sich nicht nur die Taz:

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2014%2F01%2F21%2Fa0081&cHash=0bcd844616b3fb9348a8a7473bfaeec8

Symbolbild: Aldegrever


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Januar 2014). Darf man eine NS-Guillotine ausstellen? Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bira


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Darf man eine NS-Guillotine ausstellen?“

  1. Man darf und soll Geschichte wird doch erst durch (zeitgenössische) Ausstellungsstücke richtig greifbar. Bei “Mittelalter”-Ausstellungen werden doch auch immer Folterinstrumente, Waffen und Rüstungen ausgestellt. Werden da auch “niedere Instinkte” geweckt? Erklärende Texte dazu können das Bild ja komplettieren, aber das Interessante an einer Ausstellung sind nun mal die Exponate und nichts kann die verbrecherische Justiz der Nazis so gut zeigen, wie diese Guillotine.

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