Zum Thema gierige Wettiner ein Artikel von Anke Dörrzapf 2003:
“Es gibt Pläne, Prinz Andreas in einen neuen Stiftungsrat für Schloss Friedenstein zu berufen.
Wenn es darum geht, wie und warum in der Zeit seiner Großeltern Kunst aus Gotha im Westen verkaufen konnten, dann lässt er sich von art befragen. Seine Aussagen gibt er jedoch anschließend nicht zur Veröffentlichung frei. Stattdessen verweisen er und sein Anwalt auf ihre schriftliche Stellungnahme: “Von der und für die Kunststiftung wurden in den Jahren 1945ff. Teile der in ihrem Eigentum stehenden Sammlungsbestände nach Coburg verbracht, um das Eigentum und Vermögen der Kunststiftung vor illegalen Zugriffen und Konfiskationen (entschädigungslosen Enteignungen) in der SBZ (Sowjetischen Besatzungszone) zu schützen”, formulieren da der Prinz und sein Anwalt. “Der Wechsel der Stiftungsaufsicht zum Fideikommisssenat des Oberlandesgerichts Bamberg vollzog sich in Folge der nach 1945 ‚automatisch’ erfolgten und ununterbrochenen Fortsetzung der Kunststiftung in Coburg.”
Soll heißen: Die Kunststiftung hat seit 1945 nicht mehr ihren Sitz in Gotha, sondern in Coburg – und damit war die zuständige Aufsichtsbehörde das Oberlandesgericht Bamberg. Denn das Stiftungsrecht verlangt, dass vor jedem Verkauf die Aufsichtsbehörde gefragt werden muss. Und die war laut Satzung ursprünglich das Thüringische Ministerium für Volksbildung und Justiz. Da aber mit den besten Werken der Sammlung auch gleich noch “automatisch” der Sitz der Kunststiftung in Coburg gelandet war, musste die herzogliche Familie also nur in Bamberg anfragen. Hat Bamberg den Verkauf genehmigt, so ist juristisch alles korrekt.
Doch zum Verkauf des Rembrandt-Porträts erklärt das Oberlandesgericht Bamberg art gegenüber, eine schriftliche Erlaubnis zur Veräußerung sei nie erteilt worden: “Die Aufsicht über die Kunststiftung ist vom Oberlandesgericht Bamberg erst am 30.11.1960 mit Wirkung vom 1.1.1961 übernommen worden.” Die Handschriften und der Rembrandt waren zu diesem Zeitpunkt längst verkauft.
Scheinbar floss auch zumindest ein Teil des Geldes nicht auf das Konto der Kunststiftung, sondern direkt auf das der Familie. Prinz Andreas behauptet: “Das Selbstbildnis von Rembrandt ist nicht von der Familienstiftung, sondern von der Kunststiftung an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München veräußert worden.” Doch in den Verkaufsunterlagen zum Rembrandt in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen fällt der Begriff “Kunststiftung” kein einziges Mal.
Stattdessen ist die Rede davon, das Gemälde sei einer der wenigen Rembrandts, der sich in den fünfziger Jahren noch in Privatbesitz befänden. Die Herzogliche Hauptverwaltung verlangte von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, das Geld aus dem Verkauf auf das Konto der Familienstiftung zu überweisen. Die Familienstiftung ist unter anderem dazu da, den Unterhalt der Herzoglichen Familie zu regeln und ihr Vermögen zu verwalten.
Ein Einzelfall? Auch in den Unterlagen der Universitätsbibliothek Mainz, die 1949 eine wertvolle Handschrift aus ehemals Gothaer Besitz erwarb, heißt es, die Familie Sachsen-Coburg und Gotha habe sie verkauft. Nicht die Kunststiftung.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. Dezember 2015). Wie nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem Schlossmuseum von Gotha wertvolle Kunst in den Westen verschwand und dort für viel Geld verkauft wurde. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c32i