Ein weiterer Beitrag zur völligen Weltfremdheit des BGH. Bei denen hat wohl noch nicht mal der Enkel einen Computer. https://t.co/dvZokSG8KR
— AndreasP_RV (@AndreasP_RV) 21. Dezember 2015
Was kommt als nächstes? Dass man auch die eigenen intimen Liebesgedichte nicht mehr aufbewahren darf?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Dezember 2015). BGH: Ex-Partner müssen intime Bilder löschen. Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c31y