http://www.mehr-demokratie.de/6033.html
“Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat das Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“ abgemahnt, nachdem es ein Gutachten des Ministeriums zur Zulässigkeit von Sperrklauseln bei Europawahlen veröffentlicht hatte. […] „Dass nun das Urheberrecht herangezogen wird, um ‚Frag den Staat‘ einen Maulkorb zu verpassen und die Veröffentlichung des Dokuments zu verbieten, ist ein handfester Skandal“, so Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.”
Siehe auch
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/fragdenstaat-bmi-abmahnung
“Das Argument derjenigen, die für mehr Informationsfreiheit sind, ist simpel: Von Steuern bezahlte Beamte haben mit Steuern finanzierte Gutachten erstellt und es ist nicht erkennbar, warum diese Informationen geheim bleiben sollten. Dass die Informationen für die Behörden unbequem sind, dürfe kein Grund sein, sie zu verstecken.”
Update:
https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab
Ich bestreite ganz entschieden, dass der Vermerk urheberrechtlich geschützt ist.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Januar 2014). Europawahl-Sperrklausel: BMI will „Frag den Staat“ Maulkorb verpassen. Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/biqw