Author, A Year Title. Unpublished thesis (PhD), institution.
In den Zitierrichtlinien der OLH findet sich einmal mehr die irreführende Bezeichnung “unveröffentlichte Dissertation” für eine Arbeit, die nicht nur ausgewählten Kontakten des Autors zugänglich ist (das wäre in der Tat eine unveröffentlichte Doktorarbeit), sondern in Bibliotheken zur Einsicht bereitgehalten wird, aber eben nicht im Buchdruck verbreitet wurde.
In meinem Beitrag zu Prüfungsarbeiten 1989 zitierte ich eine Entscheidung des Bundespatentgerichts: “Jedenfalls im Jahr 1971 war eine Diplomarbeit nicht nur dann der Öffentlichkeit zugänglich, wenn sie in mehreren Bibliotheken eingestellt war.” Es handelte sich um eine Diplomarbeit, die nur für das
Fachpublikum der DDR in einer Hochschulbibliothek zugänglich war. Auch der urheberrechtliche Veröffentlichungsbegriff umfasst Abschlussarbeiten, die in Bibliotheken ohne Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers einsehbar sind. Urheberrechtlich genügt schon die Einstellung in einer öffentlich zugänglichen Bibliothek für die Veröffentlichung (Katzenberger in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht. 4. Aufl. 2010 § 10 Rz. 14). Unabhängig von diesen juristischen Festlegungen meint “unveröffentlicht” im allgemeinen Sprachgebrauch eine Studie, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Aber auch die oft auf schlechtem Durchschlagpapier zirkulierenden “masch. Diss.” aus der Zeit um 1950 waren und sind meines Wissens immer problemlos per Fernleihe für jedermann erhältlich.
Es ist völliger Unsinn, was eine Anleitungsseite zum wissenschaftlichen Arbeiten schreibt:
Da die meisten Dissertationen nicht von einem Verlag in größeren Stückzahlen gedruckt werden, ist als Veröffentlichungsart meist die „unveröffentlichte Dissertation“ anzuführen.
In der Hausarbeit kann dies auch mit „unv. Diss.“ abgekürzt werden
Es ist unklar, was diese Vertreter des falschen Sprachgebrauchs unter unveröffentlicht verstehen: nur in einzelnen Universitätsbibliotheken maschinenschriftlich vorhandene Arbeiten (wie die meisten österreichischen Dissertationen, da es dort keinen Druckzwang gibt), als Mikrofiche verbreitete Werke oder alle außerhalb des Buchhandels, also durch sogenannten “Dissertationsdruck” Vervielfältigte.
Der in Deutschland in den 1950er Jahren wiedereingeführte Druckzwang (so eine Seminararbeit WS 1997/98) setzte den nur maschinenschriftlich in wenigen Exemplaren verbreiteten Dissertationen ein Ende. Bis zur Zulassung von Dissertationen auf Mikrofiche (und später von E-Theses) war der Dissertationsdruck eine vergleichsweise teure Angelegenheit für diejenigen, für deren Dissertation es keinen Verlagsvertrag gab, weil sie zu schlecht war, weil die Zuschüsse zu hoch waren oder weil es schnell gehen musste.
Ich bin wissenschaftlich mit der Zitierweise “Diss. masch.” großgeworden; für das Auseinanderfallen von Druckort des Dissertationsdrucks und Hochschulstandort gab es in der von mir präferierten Zitierweise keine elegante Lösung. Es ist auch heute noch sinnvoll, maschinenschriftliche oder nur als Mikrofiche vorliegende Dissertationen zu kennzeichnen, da dies eine aufschlussreiche Information über die drastisch verringerten Rezeptionsmöglichkeiten bedeutet. Bei Dissertationen oder Abschlussarbeiten, die nur in wenigen oder gar nur einem Exemplar öffentlich einsehbar sind, ist es sinnvoll und geboten statt des unsinnigen “unveröffentlicht” wie bei raren alten Drucken einen Exemplarnachweis hinzuzufügen. Bei Abschlussarbeiten ist es ausgesprochen wichtig zu wissen, ob die Arbeit irgendwo und wenn ja wo einsehbar ist. Daher sollten sie in Bibliographien und vergleichbaren Zusammenstellungen nie ohne Standortnachweis aufgeführt werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Dezember 2015). Unausrottbar: Verwechslung von unveröffentlicht und ungedruckt. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c31m