https://www.ra-plutte.de/2015/12/flickr-abmahnung-lutz-schroeder-denis-skley-vsge/
Wer sich nicht an die zwei einfachen Regeln (Autor nennen, Lizenz verlinken) bei CC-Lizenzen (siehe zuletzt gestern http://archivalia.hypotheses.org/52641) hält, sollte, solange das Abmahnunwesen nicht eingedämmt wird, durchaus einen Denkzettel bekommen (sofern es sich nicht um Privatleute handelt).
“Hintergrund ist, dass die Creative Commons Lizenzen einen recht speziellen Copyright-Hinweis verlangen, bei dem nicht nur der Name des Fotografen genannt, sondern zusätzlich sowohl ein Link auf die „Quellseite“ bei Flickr als auch auf die einschlägige Creative Lizenz selbst angebracht wird.” Das ist falsch: Der Link auf die Quellseite muss ausdrücklich und unmissverständlich (Unklarheiten gehen zu Lasten des AGB-Verwenders) verlangt werden, was bei den Flickr-Bildern des Fotografen (siehe Bild) nicht der Fall ist.
flickr photo shared by Skley under a Creative Commons ( BY-ND ) license
Scheint wohl doch gar nicht so einfach zu sein, die Regeln einzuhalten, wie man an Deinem Beispiel sieht.
Bei Deiner Bild-Verwendung fehlt der Titel des Bildes, das würde unser Freund Dennis Skley bzw. dessen Anwalt Schroeder vermutlich gleich anmahnen! Ironisch, falls ers tatsächlich tun sollte.