http://www.lostart.de/Webs/DE/Datenbank/KunstfundMuenchen.html
“Es ist urheberrechtlich nicht möglich, Dritten Abbildungen der Kunstwerke zur Verfügung zu stellen.”
Tipp: § 64 UrhG für gemeinfreie, § 53 UrhG für geschützte Kunstwerke lesen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Januar 2014). Taskforce Schwabinger Kunstfund hat ihr Urheberrechtsgesetz verlegt. Archivalia. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/biqi