http://www.internet-law.de/2014/01/redtube-abmahnungen-lg-koeln-gibt-sich-selbstkritisch.html
Kritik an der Begründung der im Ergebnis richtigen Entscheidung:
http://abmahnung-medienrecht.de/2014/01/lg-koln-erste-entscheidungen-uber-beschwerden-in-sachen-%E2%80%9Estreaming-abmahnung-liegen-vor
Text der Entscheidung:
http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/2014_01_27—Abhilfeentscheidung-Streaming-Verfahren.pdf
Zum Fall hier: