Entscheidung des BGH zu einer die gesellschaftliche Existenz eines Betroffenen vernichtenden STERN-Berichterstattung
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf
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Klaus Graf (28. Januar 2014). Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Geldentschädigung weder grundsätzlich höher noch niedriger als bei Printmedien. Archivalia. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bipw
Ein Gedanke zu „Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Geldentschädigung weder grundsätzlich höher noch niedriger als bei Printmedien“