Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Geldentschädigung weder grundsätzlich höher noch niedriger als bei Printmedien

Entscheidung des BGH zu einer die gesellschaftliche Existenz eines Betroffenen vernichtenden STERN-Berichterstattung

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=94be325511053c2f08877a07993b6b75&nr=66571&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/urteil-in-korruptionsaffaere-doch-kein-sachsen-sumpf-1548038.html


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Klaus Graf (28. Januar 2014). Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Geldentschädigung weder grundsätzlich höher noch niedriger als bei Printmedien. Archivalia. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bipw


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Geldentschädigung weder grundsätzlich höher noch niedriger als bei Printmedien“

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