“Konkret klagt die Rechtsanwältin, Links zu löschen, die auf Webseiten mit einem Namen zeigen, der dem ihren ÄHNLICH ist. Lässt man, so die Begründung der Einstweiligen Verfügung, in dem Namen der Anwältin einen Buchstaben weg, so werden beim Suchen nach diesem Namen Ergebnisse angezeigt, die der Klägerin missfallen. Bezug genommen wird dabei auf das EuGH-Urteil vom 13.5.2014 zum Recht auf Vergessen. ”
http://suma-ev.de/presse/Suchmaschine-MetaGer-totgeklagt.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Dezember 2015). Suchmaschine MetaGer totgeklagt? Archivalia. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c2yi
Grandiose Idee. Wenn sie das gewinnt, lesen wir bald sowas:
> P. Schmitt: “Herr Schmidt raucht, sagt Google, ich bin aggressiver Nichtraucher, das zerstört mein Ansehen, wenn man danach sucht!”
> “Hey, ein Schmidt hat einen Mord begangen und wenn ich nach ‘Schmidt’ google, kommt das auf Seite 8939, den kann man mit mir verwechseln!”