http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=29%20U%203496/11
http://openjur.de/u/255121.html
Die Constantin-Film hatte sich gegen Ausschnitte aus dem Film “Werner eiskalt” auf YouTube gewandt und wollte via § 101 UrhG den Namen des Nutzers haben, der das hochgeladen hatte. Dem erteilte das OLG München eine Abfuhr, da kein “gewerbliches Ausmaß” gegeben sei.
Zitat: “Anders als bei Tauschbörsen verschafft sich ein Nutzer bei der Internetplattform YouTube durch das Hochladen nicht den Vorteil, ein anderes Werk herunterzuladen.”
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wirkt das Durchwinken von Auskunftsanträgen nach § 101 UrhG bei der aktuellen Streaming-Abmahnung durch das OLG Köln, aber auch die Argumentation im Abhilfebeschluss geradezu grotesk überzogen, hart an der Grenze zur Rechtsbeugung.
Zum neuen YouTube-Urteil in Sachen Marlene Dietrich – etwas ausführlicher berichten
http://futurezone.at/digital-life/marlene-dietrich-collection-unterliegt-gegen-youtube/47.739.785
http://www.berliner-kurier.de/leute/rechteprozess-youtube-pluendert-unsere-marlene-aus,7169134,25982544.html
– habe ich kein Aktenzeichen gefunden. Eine Pressemitteilung gibt es anscheinend nicht.
“YouTube gewinnt Verfahren gegen Marlene Dietrich Collection
Marlene Dietrich wird auch in Zukunft auf YouTube zu sehen sein.
Das Oberlandesgericht München hat eine Klage der Marlene Dietrich Collection Berlin (MDCB) abgewiesen. Die Organisation wollte erreichen, dass ingesamt 40 Videos gelöscht werden, in denen die Schauspielerin und Sängerin zu sehen ist. Laut den MDCB-Anwälten soll YouTube damit gegen Urheberrechte verstoßen haben. Die Richter sahen das anders. Hintergrund ist unter anderem, dass Marlene Dietrich 1938 die US-Staatsbürgerschaft annahm. Daher gilt das deutsche Urheberrecht in den konkreten Fällen für sie nur eingeschränkt.
Die MDCB ist eine Gesellschaft zum Schutz von Persönlichkeit und Lebenswerk der Filmdiva. Marlene Dietrich wurde 1901 in Berlin geboren und starb 1992 in Paris. Sie war unter anderem für den Oscar und den Golden Globe nominiert.”
Diese Meldung von DRradio Wissen steht unter
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Januar 2014). OLG München schon 2011: Filesharing über die Plattform "YouTube” erfüllt nicht "gewerbliches Ausmaß”. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bipk