A. Praefcke macht mich aufmerksam auf
http://hoesmann.eu/reiss-engelhorn-museum-scheitert-mit-klage-gegen-wikipedia-foto
“Zur Begründung fü[hrt] das Gericht aus, dass hier durch die Fotografie die Gemeinfreiheit umgangen und letztlich ein neues Schutzrecht geschaffen werden würde. Dieses steht aber gerade nicht im Einklang mit dem Wesen der Gemeinfreiheit. Zudem liegt in der reinen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage eine rein technische Tätigkeit, welche noch nicht die [sic, KG] Kriterien für einen urheberrechtlichen Lichtbildschutz entspricht.”
Siehe aktuell
http://archiv.twoday.net/stories/1022510077
http://archiv.twoday.net/stories/1022509983
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. November 2015). Reiss-Engelhorn-Museum scheitert vor dem AG Nürnberg mit Klage gegen Wikipedia Foto. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c2ve