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Dreht dem BGH den Saft ab, solange er es nicht schafft, Urteilsbegründungen zeitgleich vorzulegen!

Die Analyse des aktuellen Netzsperren-Urteils bzw. besser gesagt der Pressemeldung mutet wie Kreml-Astrologie an, da alles unter dem Vorbehalt steht, dass der Entscheidungstext noch nicht vorliegt. Das Bundesverfassungsgericht schafft es doch auch und die meisten “Untergerichte” wohl ebenfalls, die Begründung zur Verkündung vorzulegen. Kann nicht der Gesetzgeber diesem miesen Treiben des BGH ein Ende setzen?

http://www.offenenetze.de/2015/11/27/access-provider-und-netzsperren-eine-erste-analyse-zu-bgh-3dl-am-und-goldesel


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. November 2015). Dreht dem BGH den Saft ab, solange er es nicht schafft, Urteilsbegründungen zeitgleich vorzulegen! Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c2uw


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

5 Gedanken zu „Dreht dem BGH den Saft ab, solange er es nicht schafft, Urteilsbegründungen zeitgleich vorzulegen!“

  1. Äpfel und Birnen Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr ganz überwiegend Sachen entschieden, die in den Jahren 2010 und 2011 eingegangen sind, d.h. es braucht einmal sowieso viel länger und verkündet eben auch erst dann, wenn alles fertig geschrieben ist (bzw. – in den Kammerentscheidungen – verkündet gar nicht). Der BGH arbeitet gerade die Sachen aus 2014 ab und verkündet die Entscheidung i.d.R. am selben Tag, an dem sie getroffen worden ist; zum Ausgleich lässt er sich mit der begründung zuweilen etwas Zeit (5 Monate hat das BVerfG den Gerichten einschließlich des BGH dafür zugebilligt).

    1. Dummes Zeug “Zuweilen” – das ist Unsinn, in der Regel dauern die Begründungen lange.

      Wenn das BVerfG bis zu 5 Monate erlaubt, bedeutet das nur eine Aussage über das, was rechtmäßig ist, nicht das was zweckmäßig ist.

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