“Die EU-Kommission hat ihre Anfang Dezember 2013 gestartete öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht (vgl. Meldung vom 8. Dezember 2013) um einen Monat verlängert. Interessenvertreter haben nun bis 5. März die Gelegenheit, ihre Anmerkungen zu einer Überarbeitung und Modernisierung des EU-Urheberrechts einzubringen.
Die EU-Kommission lädt insbesondere Konsumenten, Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler, Verteiler und andere Dienstleister, Verwertungsgesellschaften, öffentliche Behörden und Mitgliedstaaten ein, Beiträge einzureichen. Ziel der Konsultation ist es, »Input von allen Interessenvertretern zur Überrüfung der Regeln zum EU-Recht« zu sammeln. ”
http://www.urheberrecht.org/news/5129
Konsultation:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm
Teilnehmen und Verwerterinteressen in die Schranken weisen!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Februar 2014). EU-Kommission verlängert öffentliche Konsultation zum EU-Urheberrecht. Archivalia. Abgerufen am 12. November 2024 von https://doi.org/10.58079/biob