Besser dazu Horstkotte in der ZEIT:
http://www.zeit.de/studium/2014-01/doktortitel-plagiat-uni-muenster
Wer fälscht oder plagiiert, verliert den Doktortitel. So die Regel. Die Uni Münster hat sie gebrochen und den Autor nur gerügt. Die Promotionsordnung deckt das nicht. […]
Und drittens weiß niemand, dass es sich bei dem betroffenen Werk um eine fragwürdige Doktorarbeit handelt. “Es wird Sand ins Auge des Betrachters gestreut”, sagt der Münchener Rechtsprofessor und Plagiatsexperte Volker Rieble. Betrogen bleibt am Ende das Lesepublikum, das der Dissertation nach allen Regeln der Kunst vertraut. Oder kurz: “Rüge vergeht, Doktor besteht”, wie Rieble sagt.
Zum Fall mit Namensnennung:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mb
http://copy-shake-paste.blogspot.de/p/vroniplagwiki-scorecard.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Februar 2014). Richterin darf Doktortitel weiter führen, Wissenschaft schaut in die Röhre. Archivalia. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bio6