http://archivamt.hypotheses.org/132 macht auf eine Broschüre dazu aufmerksam und zugleich – rechtlich durchaus fragwürdig – Werbung für die Provinzial-Versicherung:
http://De.hypotheses.org sollte darauf hinwirken, dass Schleichwerbung auf seinem Portal grundsätzlich unterbleibt.
http://www.e-recht24.de/artikel/marketing-seo/7573-gekaufte-fans-bezahlte-blogposts.html
http://archiv.twoday.net/stories/16574168
Analog zu der Entscheidung, wonach ein Posting eines Autohausmitarbeiters auf seinem privaten Facebook-Account dem Autohaus als Werbung zuzurechnen ist
kann der Eintrag des Archivamtsblogs der Provinzial als Werbung zugerechnet werden. Es spielt also keine Rolle, ob die Provinzial das Archivamt für seine Werbung bezahlt hat.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Februar 2014). Muss ein Archiv versichert sein? Archivalia. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bilk
Redaktion Herr Graf, Sie sind doch selbst Mitglied der Redaktion von de.hypotheses.org. Da können Sie doch selbst aktiv werden und müssen hier nicht den unbeteiligten Beobachter spielen.
Ich habe keinen unbeteiligten Beobachter gespielt Ich habe den Fall aber bereits vor Ihrer Pöbelei der Redaktion unterbreitet.
Fachfrage Da es sich bei Versicherungen für Archivgut um eine Fachfrage handelt, sollten für und wider angesprochen werden. Vielleicht gibt es auch Produktalternativen.
Rechtlich mag KG hier auf der richtigen Spur sein, fachlich verhindert er den Austausch, den er für Archivalia großspurig angekündigt hat: “Off topic ist alles, was nichts – bei grosszügiger Auslegung – zu tun hat mit der Berufspraxis von Archivarinnen und Archivaren”.
Scheint mir ein wenig eine schizophrene Vorgehensweise zu sein…